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Cannabisgesetz (CanG) in Kraft: Sensibilisierung für sicheres Fahren im Straßenverkehr

Das neue Cannabisgesetz legalisiert den Besitz unter bestimmten Voraussetzungen, doch Fahren unter THC-Einfluss bleibt strafbar und gefährlich.

Foto: Depositphotos

Kassel (ost)

Seit dem 1. April ist das neue Cannabisgesetz in Kraft, das Cannabis im Betäubungsmittelgesetz von der Liste der verbotenen Substanzen streicht und unter bestimmten Bedingungen den Anbau, Besitz und die Abgabe legalisiert.

Beim Konsum von Cannabis im Zusammenhang mit dem Straßenverkehr ist Vorsicht geboten.

Die Entkriminalisierung von Cannabis bedeutet jedoch nicht, dass die Teilnahme am Straßenverkehr unter dem Einfluss von THC unproblematisch ist. Die aktuellen rechtlichen Konsequenzen bleiben bestehen.

Cannabis ist wie Alkohol ein Rauschmittel, das die Sinne trübt und die Reaktionsfähigkeit beeinflusst.

Für das Führen von Fahrzeugen wurde ein Grenzwert von 1,0 Nanogramm THC pro Milliliter Blutserum festgelegt. Wird dieser Wert überschritten, drohen Geldbußen, Punkte und Fahrverbote, selbst bei Ordnungswidrigkeiten. Bei Verkehrsunfällen kann zudem mit zivilrechtlichen Konsequenzen gerechnet werden.

Die Verkehrstauglichkeit nach dem Konsum von Cannabis ist schwer einzuschätzen.

Die polizeilichen Feststellungen zeigen, dass Konsumenten oft die Gefahren nicht ausreichend berücksichtigen. Es ist schwer zu wissen, wie viel THC nach dem Konsum im Blut ist, da die Auswirkungen lange anhalten.

Nach Auffälligkeiten im Straßenverkehr nach dem Konsum von Cannabis wird die Fahrt als Straftat gewertet. Dies gilt für alle Fahrzeuge, einschließlich Fahrräder und E-Scooter. Die Fahrerlaubnis kann dauerhaft entzogen werden.

Erhöhte Polizeikontrollen sollen die Sicherheit im Straßenverkehr gewährleisten.

Die hessische Polizei wird verstärkt Kontrollen auf Alkohol und Drogen im Straßenverkehr durchführen, um die Unfallursachen zu bekämpfen und das Entdeckungsrisiko für berauschte Fahrer zu erhöhen.

Kontakt:

Ulrike Schaake
Pressesprecherin
Tel. 0561-910 1021

Polizeipräsidium Nordhessen
Grüner Weg 33
34117 Kassel
Pressestelle

Telefon: +49 561 910 1020 bis 23
Fax: +49 611 32766 1010
E-Mail: poea.ppnh@polizei.hessen.de

Außerhalb der Regelarbeitszeit
Polizeiführer vom Dienst (PvD)
Telefon: +49 561-910-0
E-Mail: ppnh@polizei.hessen.de

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Redaktioneller Hinweis: Dieser Artikel basiert auf aktuellen Blaulichtmeldungen des Presseportals und wurde automatisch erstellt.

Statistiken zur Drogenkriminalität in Hessen für 2021/2022

Die Drogenraten in Hessen zwischen 2021 und 2022 sind rückläufig. Im Jahr 2021 wurden 25216 Fälle von Drogenkriminalität gemeldet, während es im Jahr 2022 nur noch 24363 Fälle waren. Die Anzahl der gelösten Fälle sank ebenfalls von 23331 im Jahr 2021 auf 22378 im Jahr 2022. Die Anzahl der Verdächtigen ging von 19820 auf 19168 zurück, wobei die meisten Verdächtigen männlich waren. Im Vergleich dazu verzeichnete Nordrhein-Westfalen im Jahr 2022 mit 70510 die höchste Anzahl an Drogenfällen in Deutschland.

2021 2022
Anzahl erfasste Fälle 25.216 24.363
Anzahl der aufgeklärten Fälle 23.331 22.378
Anzahl der Verdächtigen 19.820 19.168
Anzahl der männlichen Verdächtigen 17.704 17.079
Anzahl der weiblichen Verdächtigen 2.116 2.089
Anzahl der nichtdeutschen Verdächtigen 6.321 6.494

Quelle: Bundeskriminalamt

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