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Cannabisgesetz (CanG) seit 01. April in Kraft,Neue Gesetzeslage: Cannabis legalisiert, aber Autofahren unter Einfluss bleibt verboten. Polizei verstärkt Kontrollen.

Gefahren des Cannabiskonsums im Straßenverkehr: Rechtslage unverändert, THC-Grenzwert, Konsequenzen bei Verstößen, verstärkte Polizeikontrollen für mehr Sicherheit.

Polizeipräsident Torsten Krückemeier
Foto: Presseportal.de

Friedberg (ost)

Das Fahren unter dem Einfluss von berauschenden Mitteln gehört zu den wesentlichen Unfallursachen – Sensibilisierung im Hinblick auf die Teilnahme am Straßenverkehr

Gießen: Seit 01. April ist das neue Cannabisgesetz in Kraft getreten, welches Cannabis im Betäubungsmittelgesetz von der Liste der verbotenen Substanzen streicht und Anbau, Besitz sowie die Abgabe unter bestimmten Voraussetzungen legalisiert.

Achtung bei Cannabiskonsum in Verbindung mit dem Straßenverkehr / Polizeipräsident warnt vor Gefahren

“Die Rechtslage im Straßenverkehr hat sich nicht geändert. Es ist weiterhin untersagt, unter dem Einfluss von Cannabis ein Fahrzeug im öffentlichen Straßenverkehr zu führen. Es ist zu befürchten, dass in Zukunft die Anzahl der berauschten Verkehrsteilnehmer ansteigen und es auch zu mehr schweren Verkehrsunfällen kommen wird. Der Konsum von Cannabis schließt eine sichere und verantwortungsbewusste Teilnahme am Straßenverkehr eindeutig aus. Neben unseren Kontrollen klären wir selbstverständlich weiterhin auf, damit es erst gar nicht zu solchen Fahrten und gefährlichen Situationen kommt.”, so der mittelhessische Polizeipräsident Torsten Krückemeier.

Die Entkriminalisierung von Cannabis bedeutet jedoch nicht, dass damit die Teilnahme am Straßenverkehr unter dem Einfluss von THC unproblematisch wird. Cannabis stellt, ebenso wie Alkohol, ein Rauschmittel dar, welches die Sinne trübt und die Reaktionsfähigkeit beeinflusst.

Für das Führen von Fahrzeugen ist durch die Grenzwertkommission und Rechtsprechung aktuell ein Grenzwert von 1,0 Nanogramm THC pro Milliliter Blutserum festgelegt. Wird dieser Wert überschritten und im Körper nachgewiesen, was noch mehrere Tage nach Genuss möglich ist, drohen – selbst wenn die Fahrt nur als Ordnungswidrigkeit eingestuft wird – eine Geldbuße, ein Punkteeintrag sowie die Verhängung eines Fahrverbotes. Im Falle eines Verkehrsunfalls ist zudem eine zivilrechtliche Regressnahme zu erwarten.

Verkehrstauglichkeit nach dem Konsum von Cannabis schwer einzuschätzen

Die polizeilichen Feststellungen bei folgenlosen Fahrten unter Einfluss von Betäubungsmitteln in der Vergangenheit zeigen, dass die Konsumentinnen und Konsumenten die Gefahren einer solchen Verkehrsteilnahme häufig nicht hinreichend im Blick haben. Insbesondere ist es kaum möglich zu wissen, wie viel THC nach einem Konsum noch im Blut ist, denn die negativen Wirkungen auf die Fahrtüchtigkeit sind auch noch lange nach dem Konsum vorhanden.

Sollten sich nach dem Konsum von Cannabis und einer anschließenden Teilnahme am Straßenverkehr noch dazu Auffälligkeiten bei den Fahreigenschaften oder Ausfallerscheinungen bei der Person ergeben, wird eine solche Fahrt sogar als Straftat gewertet. Das gilt nicht nur für Autofahrten, sondern für alle Fahrzeuge, beispielsweise auch Fahrräder und E-Scooter. In der Konsequenz kann die Fahrerlaubnis dauerhaft entzogen werden. Die Wiedererteilung kann in solchen Fällen erst nach einer Sperrfrist und bestandener Medizinisch-Psychologischer Untersuchung erfolgen.

Verstärkte Kontrollen durch die Polizei

Um größtmögliche Sicherheit im Straßenverkehr zu gewährleisten, wird die mittelhessische Polizei in der kommenden Zeit vermehrt Kontrollen im Hinblick auf Alkohol und Drogen im Straßenverkehr durchführen und in vielen präventiven Gesprächen Verkehrsteilnehmer im Hinblick auf die entsprechenden Gefahren sensibilisieren. Die Unfallursache Alkohol und Drogen am Steuer soll hierdurch bekämpft und das Entdeckungsrisiko für Personen, die sich berauscht ans Steuer ihres Fahrzeugs setzen, hochgehalten werden, um so für mehr Sicherheit für alle zu sorgen.

Guido Rehr, Pressesprecher

Kontakt:

Polizeipräsidium Mittelhessen
Presse- und Öffentlichkeitsarbeit
Ferniestraße 8

35394 Gießen
Telefon: 0641/7006-2045

E-Mail: pressestelle.ppmh@polizei.hessen.de
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Redaktioneller Hinweis: Dieser Artikel basiert auf aktuellen Blaulichtmeldungen des Presseportals und wurde automatisch erstellt.

Statistiken zur Drogenkriminalität in Hessen für 2021/2022

Die Drogenraten in Hessen zwischen 2021 und 2022 haben sich leicht verringert. Im Jahr 2021 wurden 25216 Fälle aufgezeichnet, während es im Jahr 2022 nur noch 24363 Fälle waren. Die Anzahl der gelösten Fälle ist ebenfalls gesunken, von 23331 im Jahr 2021 auf 22378 im Jahr 2022. Die Anzahl der Verdächtigen ist von 19820 auf 19168 gesunken, wobei die Anzahl der männlichen Verdächtigen von 17704 auf 17079 und die Anzahl der weiblichen Verdächtigen von 2116 auf 2089 gesunken ist. Die Anzahl der nicht-deutschen Verdächtigen ist von 6321 auf 6494 gestiegen. Im Vergleich dazu verzeichnet Nordrhein-Westfalen im Jahr 2022 die höchste Anzahl von Drogenfällen in Deutschland mit 70510 Fällen.

2021 2022
Anzahl erfasste Fälle 25.216 24.363
Anzahl der aufgeklärten Fälle 23.331 22.378
Anzahl der Verdächtigen 19.820 19.168
Anzahl der männlichen Verdächtigen 17.704 17.079
Anzahl der weiblichen Verdächtigen 2.116 2.089
Anzahl der nichtdeutschen Verdächtigen 6.321 6.494

Quelle: Bundeskriminalamt

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