Das neue Cannabisgesetz legalisiert den Besitz und Anbau unter bestimmten Bedingungen. Dennoch bleibt die Teilnahme am Straßenverkehr unter THC-Einfluss strafrechtlich relevant und gefährlich.
Cannabisgesetz (CanG) seit 01. April in Kraft,Neue Gesetzeslage: Cannabis legalisiert, aber Vorsicht im Straßenverkehr!

Limburg (ost)
Die Fahrt unter dem Einfluss von berauschenden Substanzen ist eine der Hauptursachen für Unfälle.
Seit dem 01. April ist das neue Cannabisgesetz in Kraft, das Cannabis aus dem Betäubungsmittelgesetz streicht und Anbau, Besitz und Abgabe unter bestimmten Bedingungen legalisiert.
Es ist wichtig, beim Konsum von Cannabis im Zusammenhang mit dem Straßenverkehr vorsichtig zu sein.
Die Entkriminalisierung von Cannabis bedeutet jedoch nicht, dass die Teilnahme am Straßenverkehr unter dem Einfluss von THC unproblematisch ist. Die aktuellen rechtlichen Konsequenzen bleiben bestehen.
Cannabis ist wie Alkohol ein Rauschmittel, das die Sinne trübt und die Reaktionsfähigkeit beeinträchtigt.
Die Grenzwertkommission und die Rechtsprechung haben derzeit einen Grenzwert von 1,0 Nanogramm THC pro Milliliter Blutserum für das Führen von Fahrzeugen festgelegt. Wenn dieser Wert überschritten wird und im Körper nachgewiesen wird, was auch noch mehrere Tage nach dem Konsum möglich ist, drohen – selbst wenn die Fahrt nur als Ordnungswidrigkeit angesehen wird – eine Geldstrafe, ein Punkteeintrag und ein Fahrverbot. Im Falle eines Verkehrsunfalls ist auch mit zivilrechtlichen Konsequenzen zu rechnen.
Es ist schwierig einzuschätzen, ob man nach dem Konsum von Cannabis noch verkehrstüchtig ist.
Die polizeilichen Feststellungen bei unauffälligen Fahrten unter dem Einfluss von Betäubungsmitteln in der Vergangenheit zeigen, dass die Konsumenten oft nicht ausreichend auf die Gefahren achten. Es ist schwer zu wissen, wie viel THC nach dem Konsum noch im Blut ist, da die negativen Auswirkungen auf die Fahrtüchtigkeit auch lange nach dem Konsum bestehen bleiben.
Wenn nach dem Konsum von Cannabis und der Teilnahme am Straßenverkehr Auffälligkeiten im Fahrverhalten oder Ausfallerscheinungen festgestellt werden, wird die Fahrt sogar als Straftat gewertet. Dies gilt nicht nur für Autofahrten, sondern für alle Fahrzeuge, einschließlich Fahrräder und E-Scooter. Infolgedessen kann der Führerschein dauerhaft entzogen werden. Die Wiedererteilung ist in solchen Fällen erst nach Ablauf einer Sperrfrist und einer bestandenen Medizinisch-Psychologischen Untersuchung möglich.
Die Polizei wird verstärkt Kontrollen im Hinblick auf Alkohol und Drogen im Straßenverkehr durchführen, um die größtmögliche Sicherheit zu gewährleisten. In vielen präventiven Gesprächen werden Verkehrsteilnehmer über die entsprechenden Gefahren sensibilisiert. Durch diese Maßnahmen soll die Unfallursache Alkohol und Drogen am Steuer bekämpft und das Entdeckungsrisiko für Personen, die unter dem Einfluss von berauschenden Substanzen fahren, erhöht werden, um so die Sicherheit für alle zu verbessern.
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Polizeipräsidium Westhessen – Wiesbaden
Konrad-Adenauer-Ring 51
65187 Wiesbaden
Pressestelle
Telefon: (0611) 345-1044/1041/1042
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Redaktioneller Hinweis: Dieser Artikel basiert auf aktuellen Blaulichtmeldungen des Presseportals und wurde automatisch erstellt.
Statistiken zur Drogenkriminalität in Hessen für 2021/2022
Die Drogenraten in Hessen zwischen 2021 und 2022 zeigen einen leichten Rückgang. Im Jahr 2021 wurden 25.216 Fälle registriert, während es im Jahr 2022 24.363 Fälle waren. Die Anzahl der gelösten Fälle sank ebenfalls von 23.331 auf 22.378. Die Anzahl der Verdächtigen ging von 19.820 auf 19.168 zurück, wobei die Anzahl der männlichen Verdächtigen von 17.704 auf 17.079 und die Anzahl der weiblichen Verdächtigen von 2.116 auf 2.089 sank. Die Anzahl der nicht-deutschen Verdächtigen stieg von 6.321 auf 6.494. Im Vergleich dazu verzeichnete die Region Nordrhein-Westfalen im Jahr 2022 die höchste Anzahl an Drogenfällen in Deutschland mit 70.510 Fällen.
| 2021 | 2022 | |
|---|---|---|
| Anzahl erfasste Fälle | 25.216 | 24.363 |
| Anzahl der aufgeklärten Fälle | 23.331 | 22.378 |
| Anzahl der Verdächtigen | 19.820 | 19.168 |
| Anzahl der männlichen Verdächtigen | 17.704 | 17.079 |
| Anzahl der weiblichen Verdächtigen | 2.116 | 2.089 |
| Anzahl der nichtdeutschen Verdächtigen | 6.321 | 6.494 |
Quelle: Bundeskriminalamt








