Zoll und Polizei bekämpfen Schwarzarbeit und illegale Beschäftigungsverhältnisse, um Erkenntnisse über Clanstrukturen zu gewinnen.
Clankriminalität: Zoll und Polizei gemeinsam im Einsatz
Frankfurt am Main (ost)
In Frankfurt am Main führte der Zoll am Abend des 06. Dezember gemeinsam mit der Polizei und dem Finanzamt Kontrollen gegen Schwarzarbeit und illegale Beschäftigung durch, insbesondere im Zusammenhang mit der Bekämpfung von Clankriminalität. Rund 100 Mitarbeiter der Frankfurter Behörden waren an den gemeinsamen Prüfungen im gesamten Stadtgebiet beteiligt. Ziel des Einsatzes war es, Erkenntnisse über Clan- oder clanähnliche Strukturen zu gewinnen, die über Delikte und Behörden hinausgehen.
Es wurden dreizehn Unternehmen überprüft, darunter Kioske, Cafés, Bars, Shisha-Bars und Spielstätten. Die Zollbeamten überprüften, ob die Arbeitgeber ihre Mitarbeiter ordnungsgemäß zur Sozialversicherung angemeldet haben, ob Sozialleistungen zu Unrecht bezogen werden, ob ausländische Arbeitnehmer die erforderlichen Arbeitsgenehmigungen oder Aufenthaltstitel besitzen und ob die Mindestlöhne eingehalten werden oder ob es sogar ausbeuterische Arbeitsbedingungen gibt. Außerdem lag der Fokus auf der Aufdeckung von steuerlichen Verstößen.
Bereits am Einsatztag wurden siebzehn Verstöße gegen die Meldepflicht zur Sozialversicherung, neunzehn Verstöße gegen die Sofortmeldepflicht, zwei Fälle von fehlenden Arbeitsgenehmigungen bei ausländischen Arbeitnehmern und zwei mutmaßliche Verstöße gegen den gesetzlichen Mindestlohn festgestellt. Es wurden auch mehrere Verwarnungen wegen fehlender Ausweispapiere ausgesprochen. Neben arbeitsrechtlichen Verstößen wurden auch sechs elektrische Zigaretten ohne gültiges Steuerzeichen und viereinhalb Kilogramm Shishatabak sichergestellt. Das Finanzamt stellte bei Kassenprüfungen in zehn Fällen Verstöße gegen die ordnungsgemäße Kassenführung fest.
Die Polizei führte dreizehn Personenkontrollen durch und durchsuchte zehn Personen. Gegen eine Person wurde vor Ort eine Strafanzeige wegen des Besitzes eines verbotenen Messers erstattet. Es wurde auch ein Verstoß gegen das Aufenthaltsgesetz festgestellt. Die Ermittlungen der Behörden dauern an.
Quelle: Presseportal