Ein 27-Jähriger erliegt seinen Verletzungen nach einem Angriff, der Tatverdächtige befindet sich in Untersuchungshaft.
Darmstadt: Tödliche Auseinandersetzung in Babenhausen

Babenhausen (ost)
Gemeinsame Bekanntmachung der Staatsanwaltschaft Darmstadt und des Polizeipräsidiums Südhessen:
Nach dem Vorfall am Donnerstag (12.02.) in der Darmstädter Straße, bei dem ein 27-jähriger Mann durch Stich- und Schnittverletzungen schwer verletzt wurde (wie bereits berichtet), erlag der 27-Jährige am Freitagabend in einem Krankenhaus seinen Verletzungen. Der 36-jährige Verdächtige wurde nach seiner gerichtlichen Vorführung auf Antrag der Staatsanwaltschaft am Freitag (13.02.) in Untersuchungshaft genommen. Die Ermittlungen sind noch im Gange.
Anmerkung:
Die Zuständigkeit für die Presse liegt bei der Staatsanwaltschaft. Informationen werden ausschließlich von der Pressestelle der Staatsanwaltschaft in Darmstadt erteilt. Mit weiteren Details, die über die Pressemitteilungen hinausgehen, ist erst zu Wochenbeginn zu rechnen.
Unsere Referenzmeldungen:
https://www.presseportal.de/blaulicht/pm/4969/6216622
https://www.presseportal.de/blaulicht/pm/4969/6215894
Quelle: Presseportal
Statistiken zu Mord, Totschlag und Tötungsdelikten in Hessen für 2022/2023
Die Mordraten in Hessen zwischen 2022 und 2023 sind rückläufig. Im Jahr 2022 wurden 243 Fälle registriert, während es im Jahr 2023 nur noch 229 Fälle waren. Die Anzahl der gelösten Fälle sank ebenfalls von 224 auf 216. Die Anzahl der Verdächtigen verringerte sich von 308 auf 267. Von den Verdächtigen waren 283 männlich, 25 weiblich und 147 nicht-deutsch. Im Vergleich dazu verzeichnete Nordrhein-Westfalen im Jahr 2023 die höchste Anzahl an Mordfällen in Deutschland mit 470 Fällen.
| 2022 | 2023 | |
|---|---|---|
| Anzahl erfasste Fälle | 243 | 229 |
| Anzahl der aufgeklärten Fälle | 224 | 216 |
| Anzahl der Verdächtigen | 308 | 267 |
| Anzahl der männlichen Verdächtigen | 283 | 237 |
| Anzahl der weiblichen Verdächtigen | 25 | 30 |
| Anzahl der nichtdeutschen Verdächtigen | 147 | 130 |
Quelle: Bundeskriminalamt








