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Düsseldorf: Anklage gegen Mitglieder des IS erhoben

Die Bundesanwaltschaft hat Anklage gegen Muthana S. und Kais S. J. erhoben. Beide sind der Mitgliedschaft in einer terroristischen Vereinigung im Ausland verdächtig.

Foto: Depositphotos

Karlsruhe (ost)

Am 6. Mai 2026 hat die Bundesanwaltschaft vor dem Staatsschutzsenat des Oberlandesgerichts Düsseldorf Anklage gegen die irakischen Staatsangehörigen

Muthana S. und

Kais S. J.

eingereicht.

Es besteht ein hinreichender Verdacht, dass die Angeklagten Mitglieder einer terroristischen Vereinigung im Ausland sind (§ 129a Abs. 1 Nr. 1 StGB, § 129b Abs. 1 Sätze 1 und 2 StGB).

Die Anklageschrift, die nun vorliegt, enthält im Wesentlichen folgende Informationen:

In den Jahren 2016 und 2017 waren Muthana S. und Kais S. J. im Irak Mitglieder der ausländischen terroristischen Organisation „Islamischer Staat“ (IS). Sie schlossen sich verschiedenen IS-Einheiten an, manchmal waren sie sogar gleichzeitig Mitglieder derselben Einheit. Muthana S. war auch als Kämpfer für die Vereinigung aktiv, während Kais S. J. zeitweise als Richter in einem Scharia-Komitee tätig war.

Die beiden Angeklagten wurden am 2. Dezember 2025 festgenommen (vgl. Pressemitteilung Nr. 78 vom 3. Dezember 2025) und befinden sich seitdem in Untersuchungshaft.

Quelle: Presseportal

nf24