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E-Scooter Kontrolle in Melsungen

Die Polizei kontrollierte E-Scooter in Melsungen und gibt Hinweise zur Nutzung. Fahrzeuge müssen den gesetzlichen Vorgaben entsprechen, auch bzgl. Geschwindigkeit und Fahrweise.

Foto: Depositphotos

Homberg (ost)

Pressemitteilung der Polizeidirektion Schwalm-Eder vom 13.08.2026:

Melsungen / Schwalm-Eder-Kreis

Am gestrigen Mittwoch führte die Polizei in Melsungen eine ausgedehnte Verkehrskontrolle mit Fokus auf Elektrokleinstfahrzeuge (E-Scooter) durch. Insgesamt waren 15 Einsatzkräfte aus verschiedenen Dienststellen und Organisationseinheiten an der Kontrolle beteiligt.

Die Einsatzkräfte begannen um 15:30 Uhr mit den Kontrollen, zuerst konzentrierten sie sich auf den Bereich des Melsunger Bahnhofs. Aufgrund des Berufs- und Schülerverkehrs konnten viele E-Scooter-Fahrer überprüft werden.

Später verlagerten die Einsatzkräfte die Kontrolle in die Fußgängerzone und auf den Marktplatz. Gegen 18:00 Uhr wurde die Kontrolle beendet.

36 E-Scooter kontrolliert – diverse Verstöße festgestellt:

Insgesamt wurden 36 E-Scooter und ihre Fahrer genauer unter die Lupe genommen. 34 der überprüften Fahrzeuge entsprachen den Vorschriften der Elektrokleinstfahrzeuge-Verordnung. Bei zwei E-Scootern stellten die Beamten jedoch fest, dass sie die erlaubte Höchstgeschwindigkeit überschritten. Besonders auffällig war der E-Scooter eines 12-Jährigen. Bei der technischen Überprüfung wurde festgestellt, dass das Fahrzeug die zulässige Höchstgeschwindigkeit von 20 km/h deutlich überschritt. Auch bei einem anderen E-Scooter wurde eine Überschreitung festgestellt. Zudem wurde ein E-Bike kontrolliert, das ohne Pedalunterstützung eine Geschwindigkeit erreichte, die im Bereich eines Kleinkraftrades lag.

Neben den technischen Mängeln stellten die Beamten weitere Verstöße fest. Zwei Fahrer waren jünger als das vorgeschriebene Mindestalter von 14 Jahren. Sechs Personen fuhren mit ihren E-Scootern auf Gehwegen. Es wurden auch Verstöße gegen das Pflichtversicherungsgesetz sowie die verbotene Nutzung eines Mobiltelefons während der Fahrt festgestellt. Zwei Personen trugen Kopfhörer. In zwei Fällen gab es Hinweise darauf, dass die Fahrer unter dem Einfluss von Betäubungsmitteln standen; Blutentnahmen wurden angeordnet.

Auf dem Rückweg zur Dienststelle kontrollierte eine Streife in Homberg-Holzhausen einen weiteren Fahrer eines Elektrokleinstfahrzeugs. Auch hier bestand der Verdacht, dass der Mann unter dem Einfluss von Betäubungsmitteln stand. Bei ihm wurde zudem ein Schlagstock gefunden. Die Polizei stellte diesen sicher und leitete entsprechende Ermittlungsverfahren ein.

Sicherheit beim Fahren mit dem E-Scooter – Polizei gibt Tipps:

E-Scooter sind mittlerweile ein alltäglicher Anblick auf den Straßen. Trotz ihrer einfachen Handhabung gelten sie rechtlich als Kraftfahrzeuge, für deren Nutzung im öffentlichen Straßenverkehr klare Regeln gelten. E-Scooter dürfen grundsätzlich ab einem Alter von 14 Jahren gefahren werden. Ein Führerschein oder eine Mofa-Prüfbescheinigung sind nicht erforderlich. Das Fahrzeug muss jedoch eine entsprechende Betriebserlaubnis und gültigen Versicherungsschutz haben. Die Versicherungsplakette muss am Fahrzeug angebracht sein. Die bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit eines E-Scooters darf gemäß der Elektrokleinstfahrzeuge-Verordnung grundsätzlich 20 km/h nicht überschreiten.

Für E-Scooter gelten klare Regeln im Straßenverkehr:

Radwege oder für den Radverkehr bestimmte Verkehrsflächen müssen genutzt werden. Falls diese nicht vorhanden sind, muss auf der Fahrbahn gefahren werden. Das Befahren von Gehwegen ist generell nicht erlaubt. Auch Fußgängerzonen dürfen nur mit E-Scootern befahren werden, wenn dies durch entsprechende Beschilderung ausdrücklich erlaubt ist.

Es gilt auch: Nur eine Person darf auf einem E-Scooter fahren.

Was Alkohol und Drogen betrifft, gelten für E-Scooter-Fahrer grundsätzlich die gleichen Regeln wie für Autofahrer. Wer unter dem Einfluss von Alkohol oder Drogen am Straßenverkehr mit einem E-Scooter teilnimmt, muss daher – genauso wie beim Autofahren – mit entsprechenden straf- oder ordnungswidrigkeitenrechtlichen Konsequenzen rechnen.

Die Polizei appelliert besonders an Eltern, sich vor dem Kauf eines E-Scooters für ihre Kinder über die gesetzlichen Bestimmungen zu informieren und darauf zu achten, dass die Fahrzeuge den geltenden Vorschriften entsprechen. Technische Änderungen zur Erhöhung der Geschwindigkeit können nicht nur rechtliche Konsequenzen haben, sondern erhöhen auch das Unfall- und Verletzungsrisiko aufgrund der erreichbaren Geschwindigkeiten erheblich.

Die Polizei wird auch weiterhin entsprechende Kontrollen durchführen und dabei neben der Bestrafung von Verstößen besonders auf Aufklärung und Prävention setzen.

Yvonne Winter, KHK`in – Pressesprecherin –

Quelle: Presseportal

Statistiken zur Drogenkriminalität in Hessen für 2022/2023

Die Daten über Drogenraten in Hessen zwischen 2022 und 2023 zeigen einen Anstieg der Fälle. Im Jahr 2022 wurden 24363 Fälle registriert, während es im Jahr 2023 bereits 26518 Fälle waren. Die Anzahl der gelösten Fälle stieg von 22378 im Jahr 2022 auf 23101 im Jahr 2023. Die Anzahl der Verdächtigen blieb mit 19133 konstant, wobei der Großteil männliche Verdächtige waren. Im Vergleich dazu verzeichnete Nordrhein-Westfalen im Jahr 2023 die höchste Anzahl an Drogenfällen in Deutschland mit 73917 Fällen.

2022 2023
Anzahl erfasste Fälle 24.363 26.518
Anzahl der aufgeklärten Fälle 22.378 23.101
Anzahl der Verdächtigen 19.168 19.133
Anzahl der männlichen Verdächtigen 17.079 17.106
Anzahl der weiblichen Verdächtigen 2.089 2.027
Anzahl der nichtdeutschen Verdächtigen 6.494 7.004

Quelle: Bundeskriminalamt

Statistiken zu Verkehrsunfällen in Hessen für 2023

Im Jahr 2023 gab es in Hessen insgesamt 145.422 Verkehrsunfälle. Davon waren 19.527 Unfälle mit Personenschaden, was 13,43% entspricht. Schwerwiegende Unfälle mit nur Sachschaden machten 6.914 Fälle aus, was 4,75% aller Unfälle entspricht. Unfälle unter dem Einfluss berauschender Mittel wurden in 1.164 Fällen registriert, was 0,8% aller Unfälle ausmacht. Die übrigen Sachschadensunfälle beliefen sich auf 117.817 Fälle, was 81,02% aller Unfälle entspricht. Von den Unfällen ereigneten sich 14.839 innerorts (10,2%), 7.577 außerorts (5,21%) und 3.013 auf Autobahnen (2,07%). Insgesamt gab es 188 Getötete, 3.537 Schwerverletzte und 21.704 Leichtverletzte.

2023
Verkehrsunfälle insgesamt 145.422
Unfälle mit Personenschaden 19.527
Schwerwiegende Unfälle mit nur Sachschaden 6.914
Unfälle unter dem Einfluss berauschender Mittel 1.164
Übrige Sachschadensunfälle 117.817
Ortslage – innerorts 14.839
Ortslage – außerorts (ohne Autobahnen) 7.577
Ortslage – auf Autobahnen 3.013
Getötete 188
Schwerverletzte 3.537
Leichtverletzte 21.704

Quelle: Statistisches Bundesamt (Destatis)

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