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E-Scooter Kontrollen in Fulda

Die Polizei und Stadtpolizei kontrollierten E-Scooter-Fahrer in Fulda aufgrund steigender Unfallzahlen. Besonders die Sicherheit der Verkehrsteilnehmenden stand im Fokus.

Foto: Depositphotos

Fulda (ost)

Sie gehören mittlerweile fest zum Stadtbild – gleichzeitig steigt ihre Beteiligung am Verkehrsunfallgeschehen deutlich: E-Scooter standen deshalb in der vergangenen Woche verstärkt im Fokus gemeinsamer Kontrollen des Regionalen Verkehrsdienstes Fulda und der Stadtpolizei Fulda.

An insgesamt drei Kontrolltagen am 4., 9. und 10. September waren die Einsatzkräfte im Fuldaer Stadtgebiet unterwegs und überprüften eine Vielzahl von Verkehrsteilnehmenden. Im besonderen Fokus standen dabei Fahrerinnen und Fahrer von E-Scootern. Aber auch andere Zweiräder wie Fahrräder, Pedelecs und Krafträder wurden in die Kontrollen einbezogen.

Hintergrund der Maßnahmen ist insbesondere die Entwicklung des Unfallgeschehens. Im Jahr 2025 registrierte die Polizei in Osthessen insgesamt 92 Verkehrsunfälle unter Beteiligung von Elektrokleinstfahrzeugen. Dies entspricht einer Steigerung von rund 109 Prozent gegenüber dem Vorjahr. Dabei wurden insgesamt 73 Menschen verletzt – 13 von ihnen schwer.

Bei den gemeinsamen Maßnahmen ging es jedoch nicht allein darum, Verstöße festzustellen und zu sanktionieren. Ein wesentlicher Schwerpunkt lag auf dem direkten Austausch mit den Verkehrsteilnehmenden. Die Einsatzkräfte suchten gezielt das Gespräch, erläuterten bestehende Vorschriften und sensibilisierten für typische Gefahren im Straßenverkehr. Gerade Zweiradfahrende zählen zu den schwächeren Verkehrsteilnehmenden: Ihnen fehlt bei einem Unfall die schützende Fahrzeugkarosserie, weshalb bereits Stürze oder Zusammenstöße bei vergleichsweise niedrigen Geschwindigkeiten erhebliche Verletzungen zur Folge haben können.

Im Rahmen der Kontrollen stellten die Einsatzkräfte aber auch zahlreiche Verstöße fest. Hierzu zählten unter anderem die verbotswidrige Nutzung von Verkehrsflächen, fehlende oder nicht funktionsfähige Beleuchtungseinrichtungen sowie die unerlaubte Nutzung eines E-Scooters durch zwei Personen.

Der Leiter des Regionalen Verkehrsdienstes Fulda, Polizeihauptkommissar Carsten Sippel, erklärt: “Die Entwicklung der Unfallzahlen zeigt uns deutlich, dass solche Maßnahmen notwendig sind. Dabei erleben wir, dass die Verkehrsteilnehmenden unsere Kontrollen und insbesondere die Gespräche überwiegend positiv aufnehmen. Wir wollen vor allem auf Gefahren aufmerksam machen und das Bewusstsein für eine sichere und rücksichtsvolle Teilnahme am Straßenverkehr stärken. Gemeinsam mit der Stadtpolizei werden wir diese Maßnahmen deshalb auch künftig fortsetzen und dabei insbesondere auf manipulierte und getunte Pedelecs und E-Scooter achten.”

Die wichtigsten Regeln für E-Scooter im Überblick: – Mindestalter: 14 Jahre – Ein Führerschein ist nicht erforderlich – Versicherungspflicht – eine gültige Versicherungsplakette ist erforderlich – Das Fahrzeug benötigt eine gültige Betriebserlaubnis – Die zulässige Höchstgeschwindigkeit beträgt 20 km/h – Radwege müssen genutzt werden; sind keine vorhanden, ist auf der Fahrbahn zu fahren – Gehwege und Fußgängerzonen dürfen grundsätzlich nicht befahren werden, sofern sie nicht ausdrücklich für E-Scooter freigegeben sind – Die Mitnahme einer weiteren Person ist nicht erlaubt – Auch für E-Scooter gelten die gesetzlichen Vorgaben zu Alkohol und berauschenden Mitteln – Beleuchtung, Klingel und Bremsen müssen funktionsfähig sein – Während der Fahrt darf ein Mobiltelefon nicht ohne zulässige Freisprecheinrichtung genutzt werden

Die Polizei empfiehlt darüber hinaus ausdrücklich das Tragen eines Helms. Eine gesetzliche Helmpflicht besteht zwar nicht – bei einem Sturz kann ein Helm jedoch das Risiko schwerer Kopfverletzungen deutlich reduzieren.

(Regionaler Verkehrsdienst Fulda)

Quelle: Presseportal

Statistiken zu Verkehrsunfällen in Hessen für 2023

Die Verkehrsunfallstatistik für Hessen im Jahr 2023 zeigt insgesamt 145.422 Unfälle. Davon waren 19.527 Unfälle mit Personenschaden, was 13,43% entspricht. Schwerwiegende Unfälle mit nur Sachschaden machten 6.914 Fälle aus, was 4,75% entspricht. Unfälle unter dem Einfluss berauschender Mittel wurden in 1.164 Fällen registriert, was 0,8% ausmacht. Die meisten Unfälle (81,02%) waren Übrige Sachschadensunfälle. In der Ortslage innerorts ereigneten sich 14.839 Unfälle (10,2%), außerorts (ohne Autobahnen) 7.577 Unfälle (5,21%) und auf Autobahnen 3.013 Unfälle (2,07%). Es gab insgesamt 188 Getötete, 3.537 Schwerverletzte und 21.704 Leichtverletzte.

2023
Verkehrsunfälle insgesamt 145.422
Unfälle mit Personenschaden 19.527
Schwerwiegende Unfälle mit nur Sachschaden 6.914
Unfälle unter dem Einfluss berauschender Mittel 1.164
Übrige Sachschadensunfälle 117.817
Ortslage – innerorts 14.839
Ortslage – außerorts (ohne Autobahnen) 7.577
Ortslage – auf Autobahnen 3.013
Getötete 188
Schwerverletzte 3.537
Leichtverletzte 21.704

Quelle: Statistisches Bundesamt (Destatis)

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