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E-Scooter: Polizei gibt wichtige Tipps und Hinweise

Auch im Frühling steigt die Zahl der E-Scooter auf den Straßen. Die Polizei warnt vor Unfällen und gibt wichtige Regeln vor.

E-Scooter im Überblick
Foto: Presseportal.de

Südosthessen (ost)

Die Polizei gibt Ratschläge und Hinweise für Nutzer von E-Scootern

(jm) Auch im Polizeipräsidium Südosthessen hält der Frühling langsam Einzug. Die ersten schönen Sonnentage sind vorbei, die Temperaturen steigen und auf den Straßen sind vermehrt E-Scooter unterwegs. Im vergangenen Jahr stieg die Anzahl der Verkehrsunfälle mit Beteiligung von E-Scootern an. In über 60 Prozent der Fälle sind die Nutzer selbst die Hauptursache für Unfälle. Insbesondere die Verkehrstüchtigkeit, die unrechtmäßige Nutzung der Fahrbahn oder anderer Straßenteile sowie Fehler beim Einfahren in den Verkehr wurden als Unfallursachen registriert. So ereignete sich im September 2023 ein Verkehrsunfall in der Friedhofstraße in Neu-Isenburg, bei dem ein 48-jähriger E-Scooter-Fahrer aufgrund von Alkoholkonsum stürzte und sich schwer verletzte. In Dreieich-Sprendlingen kam es im Januar letzten Jahres zu einem Unfall, bei dem ein 16-jähriger E-Scooter-Fahrer schwere Verletzungen erlitt. Zuvor kollidierte er mit einem offensichtlich vorfahrtsberechtigten Fahrzeug. Für den Zweiradfahrer galt das Zeichen “Halt! Vorfahrt gewähren”. Nicht nur anhand dieser Beispiele wird deutlich, dass das Verletzungsrisiko für Nutzer von Elektrokleinstfahrzeugen erheblich ist, da sie oft unzureichend geschützt sind. Angesichts dieser Tatsachen und der aktuellen Entwicklung der Verkehrsunfalllage wird die Polizei in diesem Jahr verstärkt Verkehrskontrollen durchführen und einen Schwerpunkt auf diese sogenannten Elektrokleinstfahrzeuge legen. Bereits Anfang März führten die Beamten die ersten Kontrollen im Landkreis Offenbach durch (wir berichteten).

Die Polizei appelliert an alle Verkehrsteilnehmer, vorausschauend und defensiv zu fahren und im Straßenverkehr rücksichtsvoll zu handeln. Um sicher unterwegs zu sein, hat die Polizei die wichtigsten Regeln für E-Scooter-Fahrer noch einmal zusammengefasst:

WO KANN ICH MIT E-SCOOTERN FAHREN?

Wenn Radverkehrsflächen (z. B. Radwege) vorhanden sind, sollten diese genutzt werden. In allen anderen Fällen muss auf der Fahrbahn gefahren werden. Gehwege dürfen weder zum Fahren noch zum Abstellen von Scootern genutzt werden. Ändern Sie die Richtung, müssen Sie dies rechtzeitig mit Handzeichen ankündigen.

WER DARF SIE FAHREN?

Ab 14 Jahren können Sie E-Scooter nutzen. Ein Führerschein ist nicht erforderlich.

BRAUCHE ICH EIN KENNZEICHEN?

Die klare Antwort lautet “Ja”. E-Scooter sind versicherungspflichtig, daher müssen Sie bei privatem Erwerb ein Versicherungskennzeichen anbringen und eine Betriebserlaubnis haben. Wenn Ihr E-Scooter nicht versichert ist, begehen Sie einen Verstoß gegen das Pflichtversicherungsgesetz.

WAS IST MIT ALKOHOL ODER DROGEN?

Das Fahren unter Alkohol- und/ oder Drogeneinfluss ist absolut inakzeptabel und kann dazu führen, dass Sie Ihren Führerschein abgeben müssen! Auch hier gelten klare Grenzen, die auch für Autofahrer oder andere Kraftfahrzeuge gelten. Für alle unter 21 Jahren oder Fahranfänger gilt die Null-Promille-Grenze – auch beim Fahren mit dem E-Scooter. Auch das Fahren unter Drogeneinfluss oder anderen berauschenden Mitteln ist ein Verstoß.

WIE SCHNELL DÜRFEN E-SCOOTER FAHREN?

Die Höchstgeschwindigkeit beträgt 20 km/h. Eine technische Änderung kann zum Erlöschen der Betriebserlaubnis führen und ein Ordnungswidrigkeitenverfahren nach sich ziehen.

DARF ICH WÄHREND DER FAHRT MEIN SMARTPHONE BENUTZEN ODER MUSIK HÖREN?

Es ist ratsam, Ihre Handys oder Smartphones in der Tasche zu lassen. Diese Regel gilt nicht nur beim Fahren mit dem E-Scooter, sondern auch beim Radfahren oder Autofahren. Auch zu laute Musik kann ablenken. Wir empfehlen: Bleiben Sie aufmerksam und lassen Sie die Kopfhörer weg!

MUSS ICH EINEN HELM TRAGEN?

Es besteht keine Helmpflicht, aber Sie schützen sich vor Verletzungen. Daher empfehlen wir: Tragen Sie einen Helm!

WAS AM ENDE ZÄHLT

Auch mit E-Scootern nehmen Sie am Straßenverkehr teil, daher gilt für alle Verkehrsteilnehmer ständige Vorsicht und gegenseitige Rücksicht, damit alle sicher ankommen.

Alle Regeln im Detail können unter folgendem Link https://k.polizei.hessen.de/440143563 nachgelesen werden.

Hinweis: Ein Bild ist dieser Meldung beigefügt.

Offenbach 09.04.2024, Pressestelle, Jennifer Mlotek

Kontakt:

Polizeipräsidium Südosthessen
– Pressestelle –
Spessartring 61
63071 Offenbach am Main

Telefon: 069 / 8098 – 1210 (Sammelrufnummer)

Thomas Leipold (lei) – 1201 oder 0160 / 980 00745
Felix Geis (fg) – 1211 oder 0162 / 201 3806
Jennifer Mlotek (jm) – 1212 oder 0152 / 090 22567
Claudia Benneckenstein (cb) – 1214 oder 0152 / 066 23109
Alexander Schlüter (as) – 1223 oder 0162 / 201 3290

Fax: 0611 / 32766-5014
E-Mail: pressestelle.ppsoh@polizei.hessen.de
Homepage: http://www.polizei.hessen.de/ppsoh

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Redaktioneller Hinweis: Dieser Artikel basiert auf aktuellen Blaulichtmeldungen des Presseportals und wurde automatisch erstellt.

Statistiken zu Verkehrsunfällen in Hessen für 2022

Im Jahr 2022 gab es in Hessen insgesamt 136.931 Verkehrsunfälle. Davon waren 19.155 Unfälle mit Personenschaden, was 13,99% entspricht. Schwerwiegende Unfälle mit nur Sachschaden machten 6.406 Fälle aus, was 4,68% entspricht. Unfälle unter dem Einfluss berauschender Mittel wurden in 1.202 Fällen registriert, was 0,88% entspricht. Die übrigen Sachschadensunfälle beliefen sich auf 110.168 Fälle, was 80,46% ausmacht. Innerorts ereigneten sich 90.136 Unfälle (65,83%), außerorts (ohne Autobahnen) 32.117 Unfälle (23,45%) und auf Autobahnen 14.678 Unfälle (10,72%). Insgesamt gab es 208 Getötete, 3.878 Schwerverletzte und 20.881 Leichtverletzte.

2022
Verkehrsunfälle insgesamt 136.931
Unfälle mit Personenschaden 19.155
Schwerwiegende Unfälle mit nur Sachschaden 6.406
Unfälle unter dem Einfluss berauschender Mittel 1.202
Übrige Sachschadensunfälle 110.168
Ortslage – innerorts 90.136
Ortslage – außerorts (ohne Autobahnen) 32.117
Ortslage – auf Autobahnen 14.678
Getötete 208
Schwerverletzte 3.878
Leichtverletzte 20.881

Quelle: Statistisches Bundesamt (Destatis)

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