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Eschwege: Polizeibericht zum Open Flair

Das 41. Open Flair startete mit sonnigem Wetter und geringem polizeilichen Einschreiten. Es gab Fundmeldungen, Anzeigen wegen sexueller Belästigung und Drohnenüberflüge ohne Genehmigung.

Foto: unsplash

Eschwege (ost)

Nach dem „nassen Auftakt“ am Anreisetag und den damit verbundenen kleineren und größeren Problemen hat sich die Wetterlage auf sonnige warme Temperaturen umgestellt, so dass das 41. Open Flair am Mittwoch mit den ersten Auftritten gestartet ist. Seitens der Polizeidirektion Werra-Meißner, die durch Polizeikräfte überwiegend aus dem Polizeipräsidium Nordhessen und dem Hessischen Polizeipräsidium Einsatz (HPE), unterstützt wird, waren die ersten zwei Open-Flair Tage mit nur geringem polizeilichen Einschreiten verbunden.

Erste Handydiebstähle

Verlorene Gegenstände

In diesem Zusammenhang wird auch darauf hingewiesen, dass es ehrliche Finder gibt. So wurden zwischenzeitlich Handys, Portmonees und Schlüssel aufgefunden und abgegeben. Auch hier nochmals der Hinweis, an wen man sich wenden kann, wenn etwas verloren geht: Bei Fundsachen oder verlorengegangenen Gegenständen können sich Besucherinnen und Besucher in erster Linie entweder an die „Info“- oder „Check-In Points“ des Veranstalters wenden oder aber bei der Polizeiwache im „Mangelhaus“. Auch die Polizeistation in der Niederhoner Straße 44 in Eschwege (Tel. 05651/925-0) ist und bleibt rund um die Uhr für den Bürger erreichbar.

sexuelle Belästigung

Darüber hinaus kam es zu zwei Anzeigen wegen sexueller Belästigung, in einem der Fälle wurde eine Festivalbesucherin während eines Konzertes von drei Männern bedrängt, wobei einer der Tatverdächtigen aufdringlich wurde. Eine andere Besucherin zeigte an, dass vergangene Nacht ein Mann in ihrer unmittelbarer Nähe sich am Geschlechtsteil manipulierte. In beiden Fällen hat die Kriminalpolizei die Ermittlungen übernommen.

Drohnen

Gleich drei Anzeigen (Ordnungswidrigkeiten nach dem Luftverkehrsgesetz) wurde erstattet, nachdem es am gestrigen Donnerstag zu Drohnenüberflügen kam, die nicht genehmigt waren. Verstoßen wurde hier gegen das Verbot über einen polizeilichen Einsatzraum sowie über eine Menschenmenge zu fliegen, ohne die erforderliche Genehmigung dafür zu haben.

Pressestelle PD Werra-Meißner, KHK Künstler

Quelle: Presseportal

nf24