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Eschwege: Schüler lösen Polizeieinsatz aus

Mehrere Schüler lösten ungewollt einen Polizeieinsatz aus, als sie eine fiktive Filmszene drehten, in der eine Spielzeugpistole zum Einsatz kam.

Foto: unsplash

Eschwege (ost)

Polizei Eschwege

Einige Schüler einer Schule in Eschwege lösten kürzlich ungewollt einen Polizeieinsatz aus, als sie am 01.12.2024 (Sonntag) gegen 14.40 Uhr in Eschwege im Bereich Friedrich-Wilhelm-Straße/Ecke Hindenlangstraße im Rahmen eines Schulfilmprojektes eine fiktive Filmszene drehten, bei der auch eine Spielzeugpistole verwendet wurde.

Die inszenierte Szene wurde von einer Zeugin als „echt“ wahrgenommen und der Polizei gemeldet, die angesichts fehlender Informationen zunächst von einer realen Einsatzsituation ausging. Daher suchte die Polizei mit mehreren Beamten und Streifenwagen sowie teilweise in besonderer Schutzausrüstung den genannten Bereich auf, um weitere Informationen zu erhalten.

Ausgehend von der Kinogegend konnten nach weiteren Befragungen mehrere Schülerinnen und Schüler an der Einmündung zur Hindenlangstraße gefunden werden, die im Rahmen eines Schulprojektes eine Filmszene drehten. Die Tatsache, dass das Hantieren mit einer Spielzeugpistole für Passanten so echt aussah und zu einem Polizeieinsatz führte, wurde von der schauspielernden Schülergruppe einfach nicht bedacht.

>>>Polizei warnt vor dem unbedachten Gebrauch von täuschend echten Spielzeugwaffen

Aufgrund dieses Fehlalarms, der neben mehreren Polizeikräften auch vorsorglich Rettungskräfte mobilisierte, warnt die Polizei vor dem unbedachten Umgang mit Spielzeugwaffen und ähnlichen Gegenständen in der Öffentlichkeit. Spielzeugwaffen sehen oft echten Waffen ähnlich und können daher leicht mit echten Waffen oder gefährlichen Gegenständen verwechselt werden.

>>>Kosten von Polizeieinsätzen können verrechnet werden

In diesem Fall wurde nach erster Einschätzung des zuständigen Fachkommissariats der Eschweger Kripo und der örtlichen Waffenbehörde zwar kein strafrechtlicher oder ordnungswidriger Verstoß gegen das Waffengesetz festgestellt. Zur endgültigen Klärung muss der Vorfall jedoch der Staatsanwaltschaft vorgelegt werden. Unabhängig davon können die Kosten des Einsatzes, der insgesamt fast eine Stunde dauerte, den Beteiligten in Rechnung gestellt werden. Es ist auch zu beachten, dass neben der Zeugin möglicherweise auch andere Passanten durch den Vorfall und den Polizeieinsatz unnötig erschreckt wurden. Es wäre daher wünschenswert gewesen, sich vorher bei der Polizei oder der zuständigen Ordnungsbehörde anzumelden, um den Einsatz in seinem Umfang zu vermeiden.

Polizeidirektion Werra-Meißner-Pressestelle-; PHK Först

Quelle: Presseportal

nf24