Der Generalstaatsanwaltschaft Frankfurt am Main und dem Polizeipräsidium Westhessen ist die Festnahme von drei Männern im Alter von 19, 21 und 22 Jahren gelungen, die als „falsche Polizeibeamte“ Betrugstaten begangen haben sollen.
Festnahme von drei „falschen Polizeibeamten“ im Hochtaunuskreis

Bad Homburg v.d. Höhe (ost)
Gemeinsame Bekanntmachung der Staatsanwaltschaft Frankfurt am Main und des Polizeipräsidiums Westhessen
Verhaftung von drei „falschen Polizeibeamten“ im Hochtaunuskreis
Die Staatsanwaltschaft Frankfurt am Main – Eingreifreserve – und Beamte des Polizeipräsidiums Westhessen haben es am Mittwoch, den 15.07.2026, geschafft, drei Männer im Alter von 19, 21 und 22 Jahren im Hochtaunuskreis festzunehmen, die angeblich als „falsche Polizeibeamte“ agiert und an Betrugsdelikten beteiligt gewesen sein sollen. Die Verdächtigen sollen innerhalb der Bandenstruktur als sogenannte Abholer fungiert haben. Gegen die Verdächtigen besteht der Verdacht des banden- und gewerbsmäßigen Betruges. Den Ermittlungsbehörden wurde bekannt, dass bisher nicht identifizierte Täter einem 65-jährigen Opfer aus dem Hochtaunuskreis gegenüber als Polizeibeamte aufgetreten sind und ihn zur Herausgabe seiner Wertgegenstände aufgefordert haben sollen. Der 19-jährige Deutsche sowie der 22-jährige Deutsch-Marokkaner konnten bei der Abholung der Wertgegenstände mit Hilfe von Zivilkräften der Polizei festgenommen werden. Der 19-jährige Verdächtige soll Widerstand geleistet haben. Dabei kam es zu einem Schuss eines Polizeibeamten in den Boden, bei dem jedoch niemand verletzt wurde. Ein anderer Beamter soll bei der Festnahme der beiden Männer verletzt worden sein. Er musste nach Abschluss der polizeilichen Maßnahmen ambulant in einem Krankenhaus behandelt werden. In einem anderen Fall bemerkte ein 61-jähriges Opfer aus dem Hochtaunuskreis die Betrugsmasche der „falschen Polizeibeamten“ und informierte die Polizei. Bei einer inszenierten Abholung wurde ein 21-jähriger Deutscher festgenommen.
Die drei festgenommenen Verdächtigen sollen noch heute dem zuständigen Ermittlungsrichter vorgeführt werden, der über die Untersuchungshaft entscheiden wird. Straftaten zum Nachteil älterer Menschen sind ein weit verbreitetes Phänomen in ganz Deutschland. Die Täter setzen insbesondere auf Schockanrufe, Enkeltrick-Betrügereien oder geben sich als falsche Polizeibeamte aus. Immer wieder gelingt es ihnen, ihre Opfer um hohe Geldbeträge oder Wertgegenstände zu bringen. Seit dem Jahr 2025 koordiniert die Eingreifreserve der Staatsanwaltschaft Frankfurt am Main in enger Zusammenarbeit mit der hessischen Polizei und ausländischen Partnerdienststellen die Ermittlungen gegen diese international agierenden kriminellen Gruppen aus dem Bereich der organisierten Kriminalität.
Polizeiempfehlungen:
Folgende Empfehlungen gibt die Polizei: Die Polizei wird niemals Wertsachen bei Ihnen abholen oder sichern wollen! Auch keine Staatsanwaltschaft oder eine andere „Behörde“ wird dies tun. Bei solchen Telefonaten einfach aufzulegen ist nicht etwa unhöflich, sondern meist die einzige Möglichkeit, um die Täter loszuwerden. Die Betrüger schaffen es durch geschickte Gesprächsführung, dass die Angerufenen ihr gesamtes Bargeld oder hochwertige Wertgegenstände an einem Ort deponieren oder an Unbekannte übergeben.
Daher der dringende Appell: Wenn Sie solche Anrufe erhalten, legen Sie sofort auf. Weitere Informationen finden Sie unter www.polizei-beratung.de.
Informationen zur Eingreifreserve:
Die im April 2000 gegründete Eingreifreserve besteht aus einem Leitenden Oberstaatsanwalt als Abteilungsleiter, drei Oberstaatsanwälten und sechs Staatsanwälten. Sie ist eine der drei operativen Abteilungen der Staatsanwaltschaft Frankfurt am Main.
Die Eingreifreserve unterstützt die landgerichtlichen Staatsanwaltschaften verfahrensbezogen. Über den Einsatz der Eingreifreserve entscheidet der Leitende Oberstaatsanwalt durch Zuweisung von Ermittlungsverfahren nach § 145 Abs. 1 GVG.
Schwerpunkte der Arbeit der Eingreifreserve sind Verfahren aus folgenden Deliktsbereichen:
Quelle: Presseportal








