Die Bundespolizei am Flughafen Frankfurt am Main hatte ein arbeitsreiches Wochenende mit 168 Strafanzeigen und zwölf Festnahmen. Auch Fahndungserfolge mittels Videoauswertung konnten erzielt werden.
Flughafen Frankfurt: 168 Strafanzeigen, Dutzend Festnahmen

Frankfurt/Main (ost)
Letztes Wochenende gab es am Flughafen Frankfurt am Main erneut viel zu tun für die Bundespolizei. Neben 168 Strafanzeigen, darunter Verdachtsfälle von Kinderpornografie, unerlaubter Einreise und Betrug sowie zwölf Festnahmen aufgrund bestehender Haftbefehle, konnten auch Fahndungserfolge durch Videoauswertung erzielt werden.
Der Besitz von kinderpornografischem Material stach hier besonders hervor. Ein 40-jähriger Deutscher plante, mit seiner achtjährigen Tochter nach Griechenland zu reisen. Eine Überprüfung ergab, dass er wegen schweren sexuellen Missbrauchs von Kindern polizeibekannt ist. Auf seinem Telefon fanden Beamte Bilder seiner Tochter in freizügigen Posen. Die Tochter wurde dem Jugendamt Frankfurt am Main übergeben und ein Ermittlungsverfahren gegen den Vater eingeleitet.
Ein 37-jähriger niederländisch-nigerianischer Staatsangehöriger wollte von Frankfurt nach Abuja/Nigeria reisen, wurde aber durch einen internationalen Haftbefehl daran gehindert. Spanische Behörden suchten ihn wegen des Verdachts auf Betrug im Zusammenhang mit „Euromillions“. Er und andere Verdächtige sollen offizielle Dokumente der spanischen Regierung gefälscht haben. In Spanien droht ihm eine Freiheitsstrafe von bis zu drei Jahren.
Dank Videoauswertung konnte die Bundespolizei auch zwei schnelle Fahndungserfolge verbuchen. Ein 24-jähriger Deutscher brach mehrmals in den DB Service Store am Regionalbahnhof ein und stahl Waren im Wert von 500 Euro. Durch die Auswertung der Videos konnte er eindeutig identifiziert werden. Am Sonntag erfolgte die vorläufige Festnahme.
Noch schneller ging es am Sonntag bei einem 40-Jährigen, der im Terminal einen Laptop aus der Tasche eines Reisenden stahl. Nach Auswertung der Videobilder wurde der Rumäne kurz darauf festgenommen. Er befand sich noch in der Nähe des Tatorts und hatte den Laptop bei sich. Ein Ermittlungsverfahren wurde eingeleitet und der Laptop wurde dem Geschädigten zurückgegeben.
Quelle: Presseportal








