Mobiles Menü schließen
Startseite Schlagzeilen

Frankfurt am Main: Anklageerhebung gegen Tatverdächtigen von Serienvergewaltigungen

Die Staatsanwaltschaft Frankfurt hat Anklage gegen einen 43-jährigen Chinesen erhoben, u.a. wegen versuchten Mordes und schwerer Vergewaltigung mit sedierenden Mitteln.

Foto: unsplash

Wiesbaden / Frankfurt (ost)

Die Generalstaatsanwaltschaft Frankfurt am Main hat Anklage gegen einen 43-jährigen chinesischen Staatsbürger aus dem Landkreis Offenbach vor der Großen Strafkammer – Schwurgericht – des Landgerichts Frankfurt am Main erhoben, unter anderem wegen des Verdachts des versuchten Mordes, der besonders schweren Vergewaltigung unter Verabreichung von Betäubungsmitteln (wodurch er die Opfer in Lebensgefahr brachte), der gefährlichen Körperverletzung, der Verbreitung von Gewalt-Pornografie und des unerlaubten Handels mit Betäubungsmitteln und Arzneimitteln. Insgesamt handelt es sich um 22 Straftaten, die zwischen Januar 2020 und November 2024 in Frankfurt am Main und anderen Orten begangen worden sein sollen.

Die umfangreichen Ermittlungen, die der Anklage zugrunde liegen, wurden unter der Leitung der Staatsanwaltschaft Frankfurt am Main vom Hessischen Landeskriminalamt in enger Zusammenarbeit mit dem Bundeskriminalamt, den Polizeipräsidien Frankfurt am Main und Mannheim sowie der Polizeiinspektion Göttingen durchgeführt.

Dem Beschuldigten wird unter anderem vorgeworfen, in acht Fällen Frauen mit verschiedenen verschreibungspflichtigen Schlafmitteln betäubt und anschließend im wehrlosen Zustand vergewaltigt zu haben. Bei mehreren der Opfer soll es sich um Frauen aus dem persönlichen Umfeld des Beschuldigten gehandelt haben, die angeblich nichts von den Taten bemerkt haben sollen, aufgrund seines hinterlistigen Vorgehens. In vier Fällen soll der Beschuldigte die Opfer jeweils bei Wohnungsbesichtigungen überwältigt, betäubt und vergewaltigt haben, wobei er sich den Opfern gegenüber als Interessent ausgegeben haben soll. Diese vier Vorfälle waren bereits Gegenstand der Pressemitteilung der Staatsanwaltschaft Frankfurt am Main vom 15.11.2024. Alle diese Taten soll der Beschuldigte auf Foto- und Videoaufnahmen festgehalten haben.

Bei sieben der genannten Vergewaltigungsfälle soll – wie der Beschuldigte wusste – die Dosierung der verabreichten Medikamente so hoch gewesen sein, dass die jeweiligen Opfer in akuter Lebensgefahr schwebten, wobei der Beschuldigte angeblich ihren Tod billigend in Kauf genommen haben soll.

Zusätzlich soll der Beschuldigte über mehrere Jahre hinweg Teil eines Netzwerks auf der Online-Plattform „Telegram“ gewesen sein, in dem er sich mit Gleichgesinnten über sexuelle Übergriffe an bewusstlosen Frauen, Anleitungen zur Betäubung von Opfern, Erfahrungen bei der Ausführung solcher Taten und Tipps zur Beschaffung von Betäubungsmitteln ausgetauscht haben soll. Dort sollen auch Fotos und Videos entsprechender Taten geteilt worden sein. In einigen Fällen soll der Beschuldigte auch unerlaubte Betäubungsmittel an andere Chat-Teilnehmer verkauft haben, die diese angeblich für ähnliche Taten verwenden wollten.

Der Beschuldigte befindet sich seit dem 15.11.2024 in Untersuchungshaft.

Das Landgericht Frankfurt am Main wird nun über die Eröffnung des Hauptverfahrens entscheiden.

Die Presseanfragen werden ausschließlich von der Staatsanwaltschaft Frankfurt am Main bearbeitet. Weitere Informationen werden nur von dort bereitgestellt.

Quelle: Presseportal

Karte für diesen Artikel

nf24