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Frankfurt am Main: Auslieferung eines Tatverdächtigen

Ein 38-jähriger Niederländer wurde wegen Geldautomatensprengung nach Deutschland ausgeliefert. Der Sachschaden beträgt ca. 100.000 Euro.

Geldautomatensprengung Gießen Buseck
Foto: Presseportal.de

Wiesbaden (ost)

Gemeinsame Bekanntmachung der Generalstaatsanwaltschaft Frankfurt am Main und dem Hessischen Landeskriminalamt

In einem Ermittlungskomplex der Generalstaatsanwaltschaft Frankfurt am Main – Eingreifreserve – wegen des Verdachts der Sprengung von Geldautomaten in Hessen wurde am 29.01.2025 auf Anfrage der Generalstaatsanwaltschaft Frankfurt am Main ein dringend Tatverdächtiger nach Deutschland überstellt. Zielfahnder des Hessischen Landeskriminalamts hatten zuvor Erfolg darin, den Mann, der mit einem europäischen Haftbefehl gesucht wurde, in den Niederlanden zu finden.

Der 38-jährige niederländische Staatsbürger wird verdächtigt, an der Sprengung eines Geldautomaten in Gießen-Buseck am 22.10.2022 beteiligt gewesen zu sein. Gemeinsam mit anderen Tätern soll er sich gegen 02:00 Uhr Zugang zum Innenbereich eines SB-Terminal-Containers verschafft haben, in dem sich ein Geldautomat befand. An diesem Geldautomaten soll Sprengstoff angebracht und zur Explosion gebracht worden sein. Durch die Explosion wurden der SB-Terminal-Container und der Geldautomat erheblich beschädigt. Es entstand ein Sachschaden von ca. 100.000 Euro.

In der unmittelbaren Nähe des Tatorts wurden mehrere unbeteiligte Fahrzeuge durch herumfliegende Trümmerteile erheblich beschädigt. Das Bargeld im Geldautomaten wurde nach der Explosion nicht gestohlen, da die Täter die Bargeldkassetten nicht aus dem völlig zerstörten SB-Terminal-Container entfernen konnten. Anschließend sollen der Beschuldigte und seine Mittäter mit einem Fahrzeug vom Tatort geflohen sein.

Der Überstellung des Beschuldigten gingen Ermittlungs- und Fahndungsmaßnahmen der Generalstaatsanwaltschaft Frankfurt am Main in Zusammenarbeit mit dem Hessischen Landeskriminalamt, dem Polizeipräsidium Mittelhessen und den niederländischen Strafverfolgungsbehörden voraus. Der Beschuldigte wurde am 24.01.2025 in den Niederlanden festgenommen und befand sich bis zu seiner Überstellung nach Deutschland in Auslieferungshaft. Am Mittwoch, dem 29. Januar, wurde er dem Haftrichter am Amtsgericht Kleve vorgeführt, der ihm den Haftbefehl verkündete.

Informationen zur Eingreifreserve:

Die Eingreifreserve wurde im April 2000 gegründet und besteht aus einem Leitenden Oberstaatsanwalt (Abteilungsleiter), drei Oberstaatsanwältinnen/Oberstaatsanwälten, sieben Staatsanwältinnen/Staatsanwälten und einem Sekretariat. Sie ist eine eigenständige Abteilung der Generalstaatsanwaltschaft Frankfurt am Main.

Die Eingreifreserve unterstützt die landgerichtlichen Staatsanwaltschaften in Verfahren. Der Generalstaatsanwalt entscheidet über den Einsatz der Eingreifreserve durch Zuweisung von Ermittlungsverfahren gemäß § 145 Abs. 1 GVG.

Schwerpunkte der Arbeit der Eingreifreserve sind Verfahren aus den folgenden Deliktsbereichen:

Quelle: Presseportal

nf24