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Frankfurt am Main: Diamanten-Schmuggel aufgedeckt

Zollbeamte am Frankfurter Flughafen entdeckten 11.276 Diamanten im Gepäck eines Mannes aus Angola. Er wurde festgenommen und sitzt nun in Untersuchungshaft.

Foto: Rohdiamanten werden gezählt. Quelle: ZFA Frankfurt am Main
Foto: Presseportal.de

Frankfurt am Main (ost)

Gemeinsame Bekanntmachung der Generalstaatsanwaltschaft, des Zollfahndungsamts und der Bundespolizeidirektion Flughafen Frankfurt am Main vom 12.12.2025

Die Zollbeamtinnen und Zollbeamten am Flughafen Frankfurt entdeckten während einer gestrigen zollrechtlichen Kontrolle eines Reisenden insgesamt 11.276 Diamanten in seinem Gepäck. Die Edelsteine waren zuvor bei der Luftsicherheitskontrolle aufgefallen. Die Bundespolizei übernahm die Verwahrung und informierte den Zoll über den Fund.

Der Mann aus Angola hatte die Rohdiamanten in seinem Handgepäckkoffer in zwei Taschen versteckt, ohne sie bei der Einreise ordnungsgemäß beim Zoll anzumelden. Zudem konnte er das erforderliche Begleitzertifikat für Diamanten, das sogenannte Kimberley-Zertifikat, nicht vorlegen. Dieses Zertifikat bestätigt, dass es sich bei den importierten Edelsteinen nicht um „Blutdiamanten“ handelt.

Die Fahnderinnen und Fahnder des Zollfahndungsamts Frankfurt am Main wurden von der Staatsanwaltschaft Frankfurt am Main hinzugezogen, um die Ermittlungen zu übernehmen und den 53-jährigen Mann festzunehmen. Die Beamten sicherten die Rohdiamanten und zählten sie manuell.

Der Beschuldigte wurde gestern dem Ermittlungsrichter des Amtsgerichts Frankfurt am Main vorgeführt, der auf Antrag der Staatsanwaltschaft Frankfurt am Main Untersuchungshaft anordnete.

Er wird nun wegen Verstoßes gegen das Außenwirtschaftsrecht angeklagt. Zudem wird ihm vorgeworfen, Einfuhrabgaben für die geschmuggelten Rohdiamanten hinterzogen zu haben. Der entstandene Steuerschaden kann endgültig nach einer entsprechenden gutachterlichen Bewertung der Edelsteine festgestellt werden.

Die Ermittlungen dauern an.

Zusätzliche Informationen:

Rohdiamantensendungen aus einem Nicht-EU-Staat Hintergrundinformationen

In den 1990er Jahren wurde deutlich, dass die Bürgerkriege auf dem afrikanischen Kontinent insbesondere durch illegal abgebaute Diamanten finanziert wurden (sogenannte „Blutdiamanten“). Um den illegalen Diamantenhandel zu stoppen und die Bürgerkriege zu beenden, einigten sich mehrere Diamant produzierende Länder im südlichen Afrika auf ein internationales Zertifizierungssystem für den Diamantenhandel. Die Bestimmungen des sogenannten Kimberley-Prozesses sind seit 2002 in Kraft. Inzwischen nehmen daran mehr als 50 Staaten oder Staatenbündnisse wie die Europäische Union, aber auch Vertreter der Industrie und Nichtregierungsorganisationen teil. Der Import oder Export von Rohdiamanten ist daher nur unter bestimmten Bedingungen möglich.

Unter welchen Bedingungen ist der Import von Rohdiamanten erlaubt? Der Import von Rohdiamanten ist nur aus Ländern zulässig, die am Kimberley-Prozess teilnehmen und wenn die Sendung von einem gültigen Zertifikat begleitet wird und sich die Diamanten in einem von der zertifizierenden Stelle versiegelten Behälter befinden.

Quelle: Presseportal

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