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Frankfurt am Main: Erfolg im Kampf gegen Drogenhandel in Koblenz

Das Zollfahndungsamt Frankfurt und die Staatsanwaltschaft Koblenz ermitteln gegen sieben Beschuldigte. Durchsuchungen und Festnahmen im Raum Koblenz nach banden- und gewerbsmäßigem Drogenhandel.

Foto: Depositphotos

Frankfurt am Main / Koblenz / Kreis Meschede (ost)

Gemeinsame Bekanntmachung der Staatsanwaltschaft Koblenz und des Zollfahndungsamtes Frankfurt am Main vom 06.05.2025

Das Zollfahndungsamt Frankfurt am Main leitet unter der Leitung der Staatsanwaltschaft Koblenz ein Ermittlungsverfahren gegen derzeit sieben Verdächtige aus dem Bereich Koblenz. Die Verdächtigen sind fünf Deutsche, ein Pole und ein Kosovare im Alter zwischen 23 und 56 Jahren. Den Verdächtigen wird vorgeworfen, seit September 2023 in Koblenz in nicht unerheblichen Mengen mit Betäubungsmitteln, Cannabis und neuen psychoaktiven Stoffen in banden- und gewerbsmäßiger Weise gehandelt zu haben. Seit den frühen Morgenstunden finden umfangreiche Durchsuchungen in insgesamt 17 Objekten in Koblenz, hauptsächlich in Privatwohnungen im Stadtteil Neuendorf, sowie in einem weiteren Objekt im Kreis Meschede in Nordrhein-Westfalen statt. Das federführende Zollfahndungsamt Frankfurt am Main wird dabei von Kräften des Polizeipräsidiums Koblenz und Spezialeinsatzkräften unterstützt.

Aufgrund von zuvor von der Ermittlungsrichterin des Amtsgerichts Koblenz auf Antrag der Staatsanwaltschaft erlassenen Haftbefehlen wurden ein 27-jähriger und ein 46-jähriger Verdächtiger – beide deutsche Staatsangehörige – festgenommen. Sie wurden heute Nachmittag der Haftrichterin beim Amtsgericht Koblenz vorgeführt. Der Haftbefehl gegen den 27-Jährigen wurde gegen Zahlung einer Kaution im fünfstelligen Bereich außer Vollzug gesetzt. Der Haftbefehl gegen den 46-Jährigen wurde unverändert aufrechterhalten. Er befindet sich weiterhin in Untersuchungshaft.

Die Durchsuchungen führten zur Sicherstellung vieler Beweismittel. Das endgültige Ergebnis der groß angelegten Aktion liegt noch nicht vor. Es kann jedoch bereits jetzt mitgeteilt werden, dass unter anderem ca. 1 Kilogramm Kokain, ca. 8 Kilogramm Cannabis, ca. 1 Kilogramm MDMA, ca. 550 Gramm Amphetamin, ca. 900 Gramm Ketamin, ca. 20 Gramm Heroin, 3 Kilogramm Streckmittel, ca. 31.000 Euro Bargeld, Goldunzen und Silbermünzen, 3 Luxusuhren, verschiedener Goldschmuck, Waffen und gefährliche Gegenstände (2 Schreckschusspistolen mit Munition, 1 zerlegte Schusswaffe, 1 Faustmesser, 5 Schlagringe) sichergestellt werden konnten.

Die Ermittlungen dauern an.

Rechtliche Hinweise:

Gemäß § 152 Abs. 2 der Strafprozessordnung ist die Staatsanwaltschaft verpflichtet zu ermitteln, wenn ihr zureichende tatsächliche Hinweise auf verfolgbare Straftaten bekannt werden. Die Aufnahme von Ermittlungen durch die Staatsanwaltschaft bedeutet mithin weder, dass Beschuldigte eines Ermittlungsverfahrens sich tatsächlich strafbar gemacht haben noch, dass für ihre spätere Verurteilung eine überwiegende Wahrscheinlichkeit besteht. Für den/die Beschuldigte(n) gilt nach wie vor die Unschuldsvermutung.

Ein Haftbefehl wird erlassen, wenn gegen einen Beschuldigten ein dringender Tatverdacht und ein Haftgrund bestehen. Der Haftbefehl dient allein der ordnungsgemäßen Durchführung des staatsanwaltschaftlichen und, sofern es zur Anklageerhebung kommt, des gerichtlichen Verfahrens. Der Erlass oder Vollzug eines Haftbefehls bedeutet mithin nicht, dass gegen den Verhafteten bereits ein Tatnachweis geführt ist. Auch für den inhaftierten Beschuldigten gilt daher weiterhin in vollem Umfang die Unschuldsvermutung.

Das unerlaubte Handeltreiben mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge ist ein Verbrechen, das mit einer Freiheitsstrafe von nicht unter einem Jahr bedroht ist (§ 29a BtmG). Das unerlaubte bandenmäßige Handeltreiben mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge ist mit einer Mindestfreiheitsstrafe von 5 Jahren bedroht (§ 30a BtmG).

Ketamin ist ein Narkosemittel mit antidepressiver Wirkung und halluzinogenen Nebenwirkungen, das häufig als Droge missbraucht wird. Es unterfällt dem NpSG. MDMA ist eine Amphetaminart, die häufig in Ecstasy-Pillen enthalten ist.

Quelle: Presseportal

Statistiken zur Drogenkriminalität in Hessen für 2022/2023

Die Drogenraten in Hessen zwischen 2022 und 2023 sind gestiegen. Im Jahr 2022 wurden 24363 Fälle registriert, während es im Jahr 2023 bereits 26518 Fälle waren. Die Anzahl der gelösten Fälle stieg ebenfalls von 22378 auf 23101. Die Anzahl der Verdächtigen blieb mit 19133 konstant, wobei die Anzahl der männlichen Verdächtigen von 17079 auf 17106 stieg und die Anzahl der weiblichen Verdächtigen von 2089 auf 2027 sank. Die Anzahl der nicht-deutschen Verdächtigen erhöhte sich von 6494 auf 7004. Im Vergleich dazu verzeichnete die Region Nordrhein-Westfalen im Jahr 2023 die meisten registrierten Drogenfälle in Deutschland mit 73917 Fällen.

2022 2023
Anzahl erfasste Fälle 24.363 26.518
Anzahl der aufgeklärten Fälle 22.378 23.101
Anzahl der Verdächtigen 19.168 19.133
Anzahl der männlichen Verdächtigen 17.079 17.106
Anzahl der weiblichen Verdächtigen 2.089 2.027
Anzahl der nichtdeutschen Verdächtigen 6.494 7.004

Quelle: Bundeskriminalamt

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