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Frankfurt am Main: Ermittlungen wegen Ausfuhr von Luxusautos

Ermittler durchsuchten Wohn- und Geschäftsräume, ergingen Haftbefehl gegen Geschäftsführerin und vollstreckten Vermögensarrest über 3,5 Millionen Euro.

Foto: unsplash

Bielefeld / Frankfurt am Main / Kaiserslautern / Landkreis Alzey-Worms / Mainz / Neustadt a. d. Weinstraße / Rhein-Pfalz-Kreis (ost)

Gemeinsame Bekanntgabe von der Staatsanwaltschaft Kaiserslautern, dem Zollfahndungsamt Frankfurt am Main und dem Finanzamt Neustadt a. d. W. vom 21.11.2024

Beamte des Zollfahndungsamtes Frankfurt am Main und des Finanzamtes Neustadt a. d. W. – Steuerfahndungsstelle – haben am 20.11.2024 im Auftrag der Staatsanwaltschaft Kaiserslautern insgesamt fünf Wohn- und Geschäftsräume im Rhein-Pfalz-Kreis, im Landkreis Alzey-Worms sowie in Mainz und Bielefeld durchsucht und dabei zahlreiche elektronische Beweismittel beschlagnahmt.

Gegen die Leiterin eines Autohauses im Rhein-Pfalz-Kreis wurde ein Haftbefehl wegen des Verdachts auf Verstöße gegen das Außenwirtschaftsrecht sowie Steuerhinterziehung erlassen. Darüber hinaus wurde ein Vermögensarrest in Höhe von 3,5 Millionen Euro durchgeführt.

Der 26-jährigen Verdächtigen wird vorgeworfen, 30 überwiegend hochpreisige Luxusautos entgegen den geltenden Embargovorschriften mittelbar nach Russland verkauft und exportiert sowie Umsatzsteuern in Millionenhöhe hinterzogen zu haben. Bei den exportierten Fahrzeugen handelt es sich hauptsächlich um hochwertige SUVs deutscher Hersteller. Das Gesamtvolumen der unerlaubten Exporte beläuft sich laut aktuellen Ermittlungen auf über 3,5 Millionen Euro.

Die Ermittlungen, die seit Sommer 2024 geführt werden, basierten auf Mitteilungen der Hauptzollämter Koblenz und Karlsruhe über die Abgabe von Ausfuhranmeldungen für Luxusfahrzeuge. Die Maßnahmen wurden durch Kräfte des Zollfahndungsamtes Hannover unterstützt.

Die Verdächtige wurde am 20.11.2024 dem zuständigen Haftrichter des Amtsgerichts Kaiserslautern vorgeführt. Sie machte von ihrem Recht zu schweigen Gebrauch und äußerte sich nicht zu den Vorwürfen. Die Ermittlungen der Staatsanwaltschaft dauern an.

Zusätzliche Informationen:

Embargovorschriften:

Gemäß der EU-Verordnung VO (EU) Nr. 833/2014 ist es verboten, Luxusgüter bestimmter Kategorien direkt oder indirekt an natürliche oder juristische Personen, Organisationen oder Einrichtungen in Russland zu verkaufen, zu liefern, zu transportieren oder auszuführen. Sofern im Anhang der Verordnung nichts anderes festgelegt ist, gilt das Verbot für Luxusgüter, deren Wert je Stück 300 Euro übersteigt. Bestimmte Personenkraftwagen unterliegen ebenfalls einem allgemeinen Ausfuhrverbot.

Vermögensarrest:

Das Ziel eines Vermögensarrestes ist es, dem Beschuldigten den Zugriff auf vermutlich durch strafbare Handlungen erlangte Vermögenswerte zu entziehen und diese zu sichern.

Quelle: Presseportal

nf24