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Frankfurt am Main: Finanzkontrolle Schwarzarbeit kontrolliert Betriebe in Frankfurt

Die Finanzkontrolle Schwarzarbeit überprüfte sieben Betriebe und 20 Arbeitnehmer am 08. April 2025 in Frankfurt. Es wurden Verstöße gegen Mindestlohn und Sozialversicherungsbeiträge festgestellt.

Archivbild: Zöllnerin füllt Bogen aus
Foto: Presseportal.de

Frankfurt am Main (ost)

Sieben Unternehmen und die 20 Mitarbeiter wurden am 08. April 2025 von der Finanzkontrolle Schwarzarbeit (FKS) des Hauptzollamtes Frankfurt am Main überprüft. Insgesamt waren 23 Zollbeamte, Finanzbeamte und Landespolizisten im Einsatz. Der Schwerpunkt lag auf der Einhaltung der Sozialversicherungspflichten, dem unrechtmäßigen Bezug von Sozialleistungen sowie den Mindestarbeitsbedingungen und Arbeitgeberpflichten gemäß dem Mindestlohngesetz. Im Friseurhandwerk beträgt der gesetzliche Mindestlohn seit dem 1. Januar 2025 12,82 Euro pro Stunde.

Erste Erkenntnisse der Kontrolle des Hauptzollamtes Frankfurt am Main deuten darauf hin, dass in zwei Fällen möglicherweise Sozialversicherungsbeiträge vorenthalten wurden und in einem Fall möglicherweise der Mindestlohn nicht eingehalten wurde. In einem anderen Fall, der einen Drittausländer betrifft, der sich legal in Deutschland aufhält, muss noch geklärt werden, ob er auch arbeiten darf.

Zusätzlich informierten die Zollbeamten die Stadt Frankfurt über zwei Fälle, in denen keine Eintragung in die Handwerksrolle erfolgt war.

Das Finanzamt leitete aufgrund unzureichender Buchführung drei Bußgeldverfahren ein und verhängte in drei Fällen Verwarnungsgelder.

Nach den Vor-Ort-Prüfungen der FKS folgen nun vor allem Überprüfungen der Geschäftsunterlagen. Insbesondere bei Hinweisen auf Mindestlohnverstöße sind die vor Ort gesammelten Daten der Mitarbeiter nur der Beginn von umfassenderen Prüfungen der Geschäftsunterlagen, insbesondere der Lohn- und Finanzbuchhaltung.

Zusätzliche Information:

Seit dem 1. Januar 2015 gilt in Deutschland ein gesetzlicher Mindestlohn auf der Grundlage des Mindestlohngesetzes (MiLoG). Während dieser ursprünglich bei 8,50 Euro brutto pro Stunde lag, wurde er über die Jahre schrittweise erhöht und beträgt seit dem 1. Januar 2025 nun 12,82 Euro brutto pro Stunde.

Neben dem allgemeinen gesetzlichen Mindestlohn gemäß dem MiLoG gibt es in verschiedenen Branchen spezielle Branchenmindestlöhne.

Das Hauptzollamt Frankfurt am Main ist ein zertifizierter Arbeitgeber im Rahmen des „berufund-familie“ Audits. Wir bieten Ausbildungsplätze an. Weitere Informationen finden Sie unter www.zoll.de – Beruf und Karriere.

Quelle: Presseportal

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