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Frankfurt am Main: Haftstrafen für Verantwortliche eines Schwarzarbeiter-Netzwerks

Erfolgreiche Ermittlungen von Zoll, Staatsanwaltschaft und Steuerfahndung. Das Landgericht Frankfurt am Main verhängte Haftstrafen gegen vier Mitglieder einer Tätergruppierung, die einen Gesamtschaden von ca. 23 Millionen Euro verursachten.

FKS
Foto: Presseportal.de

Frankfurt am Main (ost)

In Frankfurt am Main- Am 02. August 2024 verkündete das Landgericht Frankfurt am Main das Urteil gegen vier Mitglieder einer Tätergruppierung, die durch organisiertes Vorenthalten von Sozialversicherungsbeiträgen, Steuerhinterziehung und Betrug zum Schaden der Sozialkasse im Baugewerbe einen Gesamtschaden von ca. 23 Millionen Euro verursachten.

Dem Urteil gingen umfangreiche Ermittlungen der Finanzkontrolle Schwarzarbeit des Hauptzollamts Frankfurt am Main und der Steuerfahndung Frankfurt am Main im Auftrag der Staatsanwaltschaft Frankfurt am Main voraus.

Im März 2022 wurden bundesweite Durchsuchungen durchgeführt, bei denen drei Haftbefehle, 54 Durchsuchungsbeschlüsse und Vermögensarreste in Höhe von insgesamt ca. 13,7 Millionen Euro vollstreckt wurden. Die Auswertung der sichergestellten Beweismittel umfasste über tausend Papier- und 140 elektronische Beweisstücke. Neben dem angeklagten Kern der Gruppierung richteten sich die Ermittlungen gegen 17 weitere Beschuldigte, die wichtige Positionen innerhalb der Bande und des Firmennetzwerks einnahmen.

Die Ermittlungen ergaben, dass die Täter über einen Zeitraum von sieben Jahren mit ihrem Bauunternehmen bundesweit Umsätze in Höhe von mehr als 76 Millionen Euro erzielten und dabei in großem Umfang Schwarzarbeiter ohne ordnungsgemäße Anmeldung zur Sozialversicherung beschäftigten und diese mit Schwarzgeldern bezahlten. Die Täter nutzten ein komplexes Netzwerk von externen und eigenen Scheinfirmen, deren Rechnungen als Subunternehmerleistungen verbucht wurden. Die erhaltenen Gelder wurden dann abgehoben und zur Zahlung der Schwarzgelder verwendet.

Die Ermittlungsergebnisse wurden vom Landgericht Frankfurt am Main mit einem Urteil bestätigt. Die beiden Haupttäter wurden zu Haftstrafen von drei Jahren und neun Monaten bzw. zwei Jahren und zehn Monaten verurteilt. Die zwei Mitangeklagten, eine Beihilfetäterin und ein Beihilfetäter, erhielten Bewährungsstrafen von einem Jahr und sieben Monaten bzw. einem Jahr und sechs Monaten. Darüber hinaus wurde die Einziehung von Vermögenswerten in Höhe von über einer Million Euro angeordnet. Das Urteil ist rechtskräftig.

Quelle: Presseportal

nf24