Mobiles Menü schließen
Startseite Schlagzeilen

Frankfurt am Main: Millionenvermögen durch Rauschgifthandel und Geldwäsche gesichert

Ermittler des Hessischen Landeskriminalamts haben Vermögen im Wert von über 2,7 Millionen Euro sichergestellt, Verdacht gegen 44-jährigen Mann aus Wiesbaden.

Beschlagnahmter Mercedes
Foto: Presseportal.de

Wiesbaden (ost)

Gemeinsame Erklärung von Staatsanwaltschaft Wiesbaden und dem Hessischen Landeskriminalamt

Beamte des Hessischen Landeskriminalamts haben im Auftrag der Staatsanwaltschaft Wiesbaden am Montag, den 9. März, Vermögenswerte im Wert von über 2,7 Millionen Euro beschlagnahmt. Dieses Vermögen wird einem 44-jährigen Mann aus Wiesbaden zugeschrieben, gegen den der dringende Verdacht besteht, dass er es durch illegale Geschäfte erlangt hat. Der Beschuldigte befindet sich bereits seit November letzten Jahres in Untersuchungshaft.

Den Sicherungsmaßnahmen gingen umfangreiche Ermittlungen gegen den 44-Jährigen und neun weitere Beschuldigte aus dem Raum Wiesbaden voraus. Fünf der Beschuldigten befinden sich derzeit unter anderem wegen des Verdachts des bandenmäßigen Drogenhandels in Untersuchungshaft. Ende des letzten Jahres hatten Ermittler bereits einen Vermögensarrest in Höhe von etwa 31.000 Euro gegen den 44-Jährigen durchgeführt.

Finanzermittler des Hessischen Landeskriminalamts konnten durch weitere Auswertungen und Ermittlungen Geldwäscheaktivitäten sowie unerlaubte Kreditgeschäfte des Mannes aufdecken. Der Vermögensarrest wurde dadurch erheblich erweitert und umfasst nun auch mehrere Immobilien des 44-Jährigen. Zudem lag den Einsatzkräften ein Beschluss des Amtsgerichts Wiesbaden zur Einziehung von zwei hochpreisigen Fahrzeugen des Mannes vor. Die Gesamtsumme des aktuellen Vermögensarrests beläuft sich somit auf über 2,7 Millionen Euro.

Die Maßnahmen wurden auch mit Unterstützung des Gemeinsamen Finanzermittlungszentrums (GFEZ) umgesetzt.

Die Ermittlungen und Auswertungen dauern an. Weitere Informationen werden ausschließlich von der zuständigen Staatsanwaltschaft Wiesbaden erteilt.

Hintergrund Vermögensarrest:

Ein Vermögensarrest (§ 111e StPO) ist eine strafprozessuale Sicherungsmaßnahme, bei der die Staatsanwaltschaft bei Verdacht auf Straftaten wie Betrug, Drogenhandel oder Geldwäsche vorläufig Vermögenswerte wie Konten, Immobilien oder Wertgegenstände wie Fahrzeuge und Schmuck sichern lässt. Die Polizei vollstreckt diese Maßnahmen im Auftrag der Staatsanwaltschaft. Sichergestelltes oder beschlagnahmtes Vermögen geht im Falle einer rechtskräftigen Einziehung (§ 75 StGB) in das Eigentum des Staates über und fließt der Staatskasse des jeweiligen Bundeslandes zu. Diese Maßnahmen dienen der Gewinnabschöpfung bei kriminellen Geschäften.

Informationen zum Gemeinsamen Finanzermittlungszentrum (GFEZ):

Das Gemeinsame Finanzermittlungszentrum (GFEZ) ist eine dauerhafte, gemeinsame Ermittlungseinrichtung der Generalstaatsanwaltschaft Frankfurt am Main, des Hessischen Landeskriminalamtes und der Oberfinanzdirektion Frankfurt am Main. Hier arbeiten Staatsanwälte, Polizeibeamte und Steuerfahnder unter einem Dach zusammen, um Finanzermittlungen in Fällen Organisierter Kriminalität durchzuführen.

Das GFEZ führt eigenständig Finanzermittlungen durch, um illegale Vermögenswerte, Geldwäsche und Steuerhinterziehungen aufzudecken. Es knüpft an laufende Ermittlungen in Fällen Organisierter Kriminalität, bei schwerwiegenden Taten gegen das Finanzsystem des Staates oder die Allgemeinheit an und verfolgt das Ziel, kriminelle Strukturen durch die Abschöpfung von Vermögen nachhaltig zu zerschlagen. Es verfolgt die Spur des Geldes („follow the money“) und deckt illegal erlangte Vermögenswerte, Unternehmensgeflechte, Finanzströme, Geldwäschehandlungen und Steuerhinterziehungen auf. Durch die konsequente Abschöpfung von Vermögen werden kriminelle Strukturen lahmgelegt und es wird verhindert, dass kriminelle Netzwerke nach einer Verurteilung einfach mit neuen Akteuren weitermachen.

Quelle: Presseportal

Statistiken zur Drogenkriminalität in Hessen für 2022/2023

Die Drogenraten in Hessen zwischen 2022 und 2023 sind gestiegen. Im Jahr 2022 wurden 24.363 Fälle von Drogenkriminalität registriert, während es im Jahr 2023 bereits 26.518 Fälle waren. Die Anzahl der gelösten Fälle stieg ebenfalls von 22.378 auf 23.101. Die Anzahl der Verdächtigen blieb jedoch relativ konstant, mit 19.168 Verdächtigen im Jahr 2022 und 19.133 Verdächtigen im Jahr 2023. Im Vergleich dazu verzeichnete Nordrhein-Westfalen im Jahr 2023 die höchste Anzahl von Drogenfällen in Deutschland mit 73.917 Fällen.

2022 2023
Anzahl erfasste Fälle 24.363 26.518
Anzahl der aufgeklärten Fälle 22.378 23.101
Anzahl der Verdächtigen 19.168 19.133
Anzahl der männlichen Verdächtigen 17.079 17.106
Anzahl der weiblichen Verdächtigen 2.089 2.027
Anzahl der nichtdeutschen Verdächtigen 6.494 7.004

Quelle: Bundeskriminalamt

Karte für diesen Artikel

nf24