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Frankfurt am Main: Schmuggel von Goldschmuck am Frankfurter Flughafen verhindert

Der Zoll am Frankfurter Flughafen entdeckte bei einer Reisenden aus Qatar drei Schmuckstücke aus Gold, darunter einen Armreif, einen Ring und eine Krone. Die Reisende wird wegen versuchter Steuerhinterziehung angeklagt, der Schaden beläuft sich auf über 2.000 Euro.

Archivfoto: Streifenwagen Zoll
Foto: Presseportal.de

Frankfurt am Main (ost)

Am 08. Dezember wurde das Gepäck der Passagiere eines Fluges aus Katar am Frankfurter Flughafen im grünen Ausgang für anmeldefreie Waren vom Zoll kontrolliert. Bei der Durchleuchtung der drei Gepäckstücke einer Passagierin entdeckten die Zollbeamten offensichtlich Goldschmuck. Bei der manuellen Kontrolle fanden sie dann insgesamt drei Goldschmuckstücke, nämlich einen Armreif, einen Ring und eine Krone.

Es ist üblich, dass Goldschmuck wie Armreife, Ringe und Ketten aus einigen Ländern mitgebracht werden. Eine Krone ist jedoch schon etwas Besonderes, so Isabell Gillmann, Pressesprecherin des Hauptzollamts Frankfurt am Main. Gegen die Passagierin wurde ein Strafverfahren wegen versuchter Steuerhinterziehung eingeleitet und der Schmuck wurde beschlagnahmt. Der verhinderte Steuerschaden beläuft sich auf mehr als 2.000,- Euro.

Zusätzliche Information:

Bei Flug- und Seereisen aus Nicht-EU-Ländern dürfen Passagiere ab 15 Jahren Waren im Wert von bis zu 430 Euro zollfrei einführen. Waren, die diese Freimenge überschreiten oder Verboten und Beschränkungen unterliegen, müssen von Passagieren im roten Ausgang beim Zoll angemeldet werden.

Quelle: Presseportal

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