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Frankfurt am Main: Schwarzarbeiterring verurteilt

Bandenmitglieder erhalten hohe Freiheitsstrafen und müssen Millionen Euro zurückzahlen. Ermittlungen durch Zoll und FIU führten zur Aufdeckung des Schwarzarbeiterrings.

Motivbild Gerichtshammer und Handschellen
Foto: Presseportal.de

Gießen (ost)

Gießen/Frankfurt am Main

Nach umfangreichen Ermittlungen der früheren Sonderkommission Rhein-Main des Hauptzollamtes Gießen wegen organisierter Schwarzarbeit wurde durch das Landgericht Frankfurt am Main ein deutliches Urteil gegen die Angeklagten gefällt. Ein 58-jähriger Türke wurde zu sechs Jahren und neun Monaten, ein 45-jähriger Serbe zu sechs Jahren und acht Monaten, ein 49-jähriger Serbe und ein 51-jähriger Grieche zu je zwei Jahren und drei Monaten Freiheitsstrafe verurteilt wegen Vorenthaltens und Veruntreuens von Arbeitsentgelt in 55 Fällen, Betrugs in 50 Fällen und Steuerhinterziehung in 56 Fällen. Zusätzlich wurde die Einziehung von etwa 2,6 Millionen Euro angeordnet. Die geständigen Unternehmer betrieben gemeinsam über einen langen Zeitraum einen Schwarzarbeiterring im Baugewerbe. Der insgesamt durch die Bande verursachte Schaden für den Staat beläuft sich auf ungefähr 17 Millionen Euro. Der Zoll kam den Verurteilten durch Verdachtsanzeigen auf Geldwäsche der Financial Intelligence Unit (FIU – Zentralstelle für Finanztransaktionsuntersuchungen) auf die Spur. Auffällig war, dass hohe Bargeldabhebungen immer in zeitlichem Zusammenhang mit überwiesenen Rechnungen der Baufirma des 58-jährigen Türken standen. Die Verurteilten tauchten auch im Rahmen von Ermittlungen des Bundeskriminalamts gegen Nutzer von Krypto-Handys auf. Die Staatsanwaltschaft Frankfurt am Main fasste die Erkenntnisse zusammen und beauftragte daraufhin die frühere Sonderkommission Rhein-Main des Zolls mit weiteren Untersuchungen. Die Verurteilten wurden dann im Juni 2022 unter dem Decknamen „Medusa“ verhaftet und bei zahlreichen Durchsuchungen wurde umfangreiches Beweismaterial sowie 450.000,00 Euro Bargeld, Gold und Diamanten sichergestellt. Basierend auf den vorherigen Erkenntnissen und der monatelangen Auswertung des Beweismaterials gelang es den Zollermittlern nicht nur die Machenschaften der Verurteilten aufzudecken, sondern auch deren Netzwerk von Scheinfirmen zu zerschlagen. Über mehrere Jahre hinweg beschäftigte die Bande Arbeitnehmer, die nur minimal oder gar nicht zur Sozialversicherung angemeldet und schwarz bezahlt wurden. Die ausgezahlten Schwarzlöhne wurden von den Verurteilten durch gefälschte Zahlungen von Scheinrechnungen für nicht erbrachte Bauleistungen generiert. Dabei nutzte der 58-jährige Türke ein gut aufgebautes Netzwerk von Scheinfirmen des 45-jährigen Serben. Die Verurteilten wollten damit die Personalkosten senken, um am Markt günstigere Bauleistungen anbieten zu können und sich somit einen Wettbewerbsvorteil zu verschaffen. Die umfassenden Ermittlungsergebnisse und Beweise der Finanzkontrolle Schwarzarbeit führten nun zu Geständnissen und zu den erheblichen Freiheitsstrafen. Zusatzinfo Scheinrechnungen, auch Abdeckrechnungen genannt, werden von (Service-)firmen wie eine Ware am Markt gehandelt und in den Wirtschaftskreislauf eingebracht. Ziel ist es, gefälschte Fremdleistungen als Ausgaben in die Buchhaltung aktiver Firmen einzubuchen und dadurch Schwarzgeld für kriminelle Zwecke zu generieren. Dieses wird hauptsächlich für Schwarzlohnzahlungen verwendet.

Quelle: Presseportal

nf24