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Frankfurt am Main: Schwerpunktkontrolle des Zolls am Frankfurter Flughafen

Dreitägige Kontrolle zur Geldwäschebekämpfung ergab zahlreiche Verstöße und Sicherstellung von 1,12 Millionen Euro.

Goldbarren im Kochtopf
Foto: Presseportal.de

Frankfurt am Main (ost)

Vom 16. bis 18. Juni führte das Hauptzollamt Frankfurt am Main am Flughafen eine dreitägige Schwerpunktkontrolle des grenzüberschreitenden Barmittelverkehrs zur Bekämpfung der internationalen Geldwäsche durch. Zu diesem Zweck wurden temporäre, mobile Kontrollstellen eingerichtet und zwei Bargeldspürhunde eingesetzt.

Insgesamt führten 65 Zollbeamte 6.868 Einzelkontrollen an Personen und Gepäckstücken bei der Ein- und Ausreise durch. In 28 Fällen meldeten Reisende ihre mitgeführten Barmittel nicht oder nicht vollständig beim Zoll an. Den Betroffenen drohen empfindliche Bußgelder. In fünf Fällen ergaben sich Hinweise auf Geldwäsche bei der Feststellung von Barmitteln, wobei insgesamt ca. 1,12 Millionen Euro an Barmitteln (Bargeld und Goldbarren) vorläufig im Rahmen eines Clearingverfahrens sichergestellt wurden.

Bei den Kontrollen waren die Zollkontrolleinheiten auch im Bereich der Außenwirtschaftsüberwachung tätig. In elf Fällen bestand der Verdacht auf Verstoß gegen das Ausfuhrembargo von Gütern nach Russland. An den drei Kontrolltagen wurden Luxusgüter und Bargeld im Wert von rund 56.000 Euro sichergestellt und Ermittlungsverfahren wegen Verstößen gegen das Außenwirtschaftsgesetz eingeleitet.

Ein besonderer Vorfall ereignete sich bei einer Ausreisekontrolle in Richtung Thailand. Im Gepäck einer thailändischen Staatsbürgerin wurden zwischen der Kleidung in einem Kochtopf elf Kilo Feingoldbarren (24 Karat) im Wert von über einer Million Euro entdeckt und beschlagnahmt. Die Goldbarren waren weder ordnungsgemäß beim Zoll am Flughafen Frankfurt angemeldet worden noch konnten Nachweise über die legale Herkunft des Goldes erbracht werden. Eine vor Ort durchgeführte Analyse der Goldbarren bestätigte den Reinheitsgehalt des Goldes.

Bei drei mutmaßlich zusammen reisenden Männern bei der Ausreise nach China ergab sich aufgrund der Gesamtsituation der Verdacht auf Geldwäsche. Insgesamt wurden hier 26.900 Euro sichergestellt.

Die Kontrollen wurden in enger Zusammenarbeit mit der Gemeinsamen Finanzermittlungsgruppe des Zollfahndungsamtes Frankfurt am Main und des Hessischen Landeskriminalamtes (Gemeinsame Finanzermittlungsgruppe Hessen) durchgeführt. Dort werden auch die weiteren Ermittlungen durchgeführt. Aus ermittlungstaktischen Gründen konnte erst jetzt eine Veröffentlichung erfolgen.

Zusatzinformation:

Reisende, die bei der Ein- und Ausreise in die oder aus der Europäischen Union Barmittel im Wert von 10.000 Euro oder mehr mit sich führen, sind verpflichtet, diese schriftlich beim Zoll anzumelden. Verstöße gegen die Anmeldepflicht können mit einem Bußgeld in Höhe von einer Million Euro geahndet werden.

Das Hauptzollamt Frankfurt am Main ist zertifizierter Arbeitgeber nach dem audit „berufundfamilie“. Wir bieten Ausbildungsplätze an. Weitere Informationen finden Sie unter www.zoll.de – Beruf und Karriere.

Quelle: Presseportal

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