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Frankfurt am Main: Trickbetrug in Frankfurt-Höchst

Am Sonntagabend in der Gebeschusstraße erbeuteten Täter Goldbarren und Goldmünzen im niedrigen sechsstelligen Bereich. Eine Seniorin übergab ihre Wertsachen einem falschen Polizeibeamten.

Foto: Depositphotos

Frankfurt (ost)

Am Sonntagabend, den 22. Dezember 2024, ereignete sich zwischen 17:10 Uhr und 20:00 Uhr in der Gebeschusstraße ein Trickbetrug mit der sogenannten Schockanrufmasche. Die Diebe erbeuteten Goldbarren und Goldmünzen im Wert eines niedrigen sechsstelligen Betrags.

Ein 88-jährige Frankfurterin wurde von Anrufern kontaktiert, die sich als Kriminalbeamte ausgaben. Der Anrufer behauptete, dass Einbrecher es auf die Wohnung der Dame abgesehen hätten. Um ihre Wertgegenstände zu schützen, wurde der Seniorin mitgeteilt, dass ein Polizeibeamter diese in Verwahrung nehmen würde.

In dem Glauben, einem echten Polizeibeamten gegenüberzustehen, übergab die 88-Jährige dem vermeintlichen Beamten ihre Wertsachen. Es handelte sich um Goldbarren und Goldmünzen. Beschreibung des Täters, der die Wertsachen abholte:

Männlich, 20 – 30 Jahre alt, 180cm – 185cm groß, kräftige Statur, schwarze Haare, dunkler Bart; trug eine dunkle dicke Jacke und dunkle Kleidung.

Die Frankfurter Polizei hat die Ermittlungen aufgenommen. Zeugen, die Informationen zu den Tätern haben, werden gebeten, sich mit dem örtlich zuständigen 17. Polizeirevier unter der Rufnummer 069 / 755-11700 in Verbindung zu setzen.

Die Polizei warnt:

Bei dieser Betrugsmasche, auch als „Schockanruf“ bekannt, nutzen hochprofessionelle Täter gezielt den Schockeffekt aus, der beim Angerufenen durch die Nachricht ausgelöst wird. Die Betrüger sind sehr einfallsreich und flexibel. Sie verbinden die Varianten „falsche Polizeibeamte“, „Schockanrufer“ und „Enkeltrick“.

Das bedeutet, dass Sie möglicherweise zuerst mit einem vermeintlichen Verwandten mit weinerlicher Stimme am Telefon sprechen und / oder mit einem vermeintlichen Polizisten, Staatsanwalt oder Arzt. Solche gemeinsamen oder koordinierten Anrufe gibt es in der Realität nicht. Lassen Sie sich also nicht von angeblichen Notfällen, Unfällen, Krankenhausaufenthalten oder Gefängnisaufenthalten im In- und Ausland unter Druck setzen.

Da die Polizei im deutschen Rechtssystem weder Bargeld noch Wertgegenstände bei Ihnen zu Hause abholt, lassen Sie sich nicht von dieser Masche täuschen. Versuchen Sie jedoch, die vermeintlich betroffenen Angehörigen, ihr soziales Umfeld und die Polizei umgehend zu kontaktieren.

Quelle: Presseportal

nf24