Vor 10 Jahren übernahm der Zoll die Verwaltung der Kfz-Steuer. Heute werden 3 Mio Fahrzeuge mit 441 Mio EUR Steueraufkommen verwaltet.
Frankfurt am Main: Verwaltung der Kraftfahrzeugsteuer beim Zoll, Herausforderungen und Entwicklung

Gießen (ost)
Vor einem Jahrzehnt hat der Zoll die Verwaltung der Kraftfahrzeugsteuer bundesweit von den Landesfinanzbehörden übernommen und stand zunächst vor einer großen Herausforderung – insbesondere in Bezug auf die Vereinheitlichung der Verfahrensweisen und ein bundesweit verfügbares IT-System. Für das Hauptzollamt Gießen bedeutete dies auch, das erforderliche Personal zu rekrutieren und zu schulen. Außerdem mussten Räumlichkeiten für die Lagerung von 517 Aktenmetern aus 17 verschiedenen Finanzämtern von Kassel bis nach Frankfurt am Main gefunden werden. Des Weiteren mussten eine Vielzahl von SEPA-Mandaten in ein neues IT-System eingetragen werden, um die gleichzeitige Umstellung auf einen unbaren Zahlungsverkehr sicherzustellen. Im Jahr 2014 gab es noch 2,6 Millionen zugelassene Fahrzeuge mit einem jährlichen Steueraufkommen von ca. 383 Millionen EUR. 10 Jahre später sind es bereits 3 Millionen Fahrzeuge mit einem Steueraufkommen von ca. 441 Millionen EUR, die vom Hauptzollamt Gießen an den Standorten Gießen und Kassel verwaltet werden. „Der Automatisierungsgrad bei der Kraftfahrzeugsteuer ist enorm hoch – über 98 % der Steuerfälle werden über Schnittstellen direkt von der Zulassungsstelle über das IT-System auf die Druckstraße übertragen. Nur besondere Fälle, die einer manuellen Bearbeitung bedürfen, sowie risikoorientierte Aspekte werden ausgesteuert. Das System wird kontinuierlich weiterentwickelt“, sagte Uta Ruge, die Leiterin des Hauptzollamtes Gießen.
Der Grund für die Übernahme war eine Änderung im Grundgesetz im Rahmen des Bund-Länder-Finanzausgleichs, die die Kraftfahrzeugsteuer zu einer Bundessteuer und somit den Bund für die Erhebung der Steuer verantwortlich machte.
Zusätzliche Informationen
Die Kraftfahrzeugsteuer ist eine ökologisch ausgerichtete Steuerart, die beispielsweise durch Steuerbefreiungen für Schlüssel- und Zukunftstechnologien (z.B. für reine Elektrofahrzeuge) die Nutzung von alternativen Energien im Bereich des Personen- und Gütertransports fördern soll. Die Einnahmen aus der Kraftfahrzeugsteuer sind nicht zweckgebunden, beispielsweise für den Bau und die Erhaltung des Straßennetzes. Wie alle Steuereinnahmen dienen sie als allgemeine Haushaltseinnahmen zur Deckung aller Ausgaben.
Quelle: Presseportal








