Die Finanzkontrolle Schwarzarbeit des Zolls führte eine bundesweite Schwerpunktprüfung gegen Schwarzarbeit und illegale Beschäftigung in der Baubranche durch.
Frankfurt am Main: Zollprüfung im Baugewerbe, Zoll überprüft Arbeitgeber und Arbeitnehmer auf Baustellen

Frankfurt am Main (ost)
Am 10. März führte die Finanzkontrolle Schwarzarbeit des Zolls (FKS) bundesweit eine koordinierte, risikoorientierte Schwerpunktprüfung gegen Schwarzarbeit und illegale Beschäftigung in der Baubranche durch.
Auf Frankfurter Baustellen waren 30 Zöllnerinnen und Zöllner des Hauptzollamtes Frankfurt am Main im Einsatz, um zu überprüfen, ob Arbeitgeber ihre Beschäftigten ordnungsgemäß zur Sozialversicherung angemeldet haben, ob Sozialleistungen zu Unrecht bezogen werden oder wurden, ob Ausländer die erforderlichen Arbeitsgenehmigungen bzw. Aufenthaltstitel haben und ob die Mindestlöhne eingehalten werden. Die Prüfungen erfolgen durch Personenbefragungen sowie die Überprüfung der Geschäftsunterlagen. Insgesamt wurden 34 Arbeitgeber überprüft und vor Ort wurden 109 Arbeitnehmer zu ihren Beschäftigungsverhältnissen befragt.
In 43 Fällen gab es Hinweise darauf, dass die Meldepflicht zur Sozialversicherung nicht oder nicht ordnungsgemäß erfüllt wurde. Dies erfordert weitere Prüfungen der Geschäftsunterlagen bei den jeweiligen Arbeitgebern. Darüber hinaus wurden vor Ort fünf Ordnungswidrigkeitenverfahren gegen Arbeitnehmer eingeleitet, da sie der Ausweismitführungspflicht nicht nachkamen. Außerdem wurden 33 Verstöße gegen die Sofortmeldepflicht festgestellt. Es gab drei Hinweise auf Leistungsmissbrauch von Arbeitnehmern und zehn Anhaltspunkte für Scheinselbstständigkeit. In 27 Fällen gaben die Arbeitnehmer an, nicht den gesetzlichen Mindestlohn zu erhalten.
Zusätzlich wurde ein Arbeitnehmer vorläufig festgenommen, der zum Zeitpunkt der Prüfung Möbelmontagearbeiten durchführte. Der Arbeitnehmer besaß keinen deutschen Aufenthaltstitel, der ihn zur Beschäftigung berechtigte. Gegen ihn wurde vor Ort ein Ermittlungsverfahren wegen des Verdachts einer Straftat im Zusammenhang mit illegalem Aufenthalt eingeleitet. Der Arbeitnehmer wurde zur weiteren Klärung des Sachverhalts zur Dienststelle gebracht. Anschließend wird der Arbeitgeber ermittelt, um unter anderem wegen Beihilfe zum illegalen Aufenthalt zu ermitteln.
Zusatzinformation:
Der Zoll legt aufgrund der volkswirtschaftlichen Bedeutung gemäß dem Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz (SchwarzArbG) einen besonderen Schwerpunkt auf das Baugewerbe. Im Jahr 2025 hat die FKS bundesweit über 10.000 Strafverfahren und fast 7.900 Ordnungswidrigkeitenverfahren im Bauhaupt- und Baunebengewerbe eingeleitet. Rund 60 Prozent der festgestellten Schadenssumme im Jahr 2025 entfielen auf die Baubranche (alle Jahresergebnisse der FKS: https://www.zoll.de/DE/Fachthemen/Arbeit/Bekaempfung-der-Schwarzarbeit-und-illegalen-Beschaeftigung/Statistikveroeffentlichung/statistikveroeffentlichung_node.html#vt-sprg-4)
Die FKS führt regelmäßig bundesweite Schwerpunkt- und Sonderprüfungen auf Basis des risikoorientierten Prüfungsansatzes durch. Diese koordinierten Prüfungen sind ein wichtiges Instrument zur Verringerung der gesellschaftlichen Akzeptanz von Schwarzarbeit und illegaler Beschäftigung und tragen zusätzlich zur flächendeckenden Aufdeckung und Bestrafung von Verstößen bei. In bestimmten Gewerken wie dem Dachdecker-, Elektro-, Gerüstbauer- und Maler- und Lackiererhandwerk gelten branchenspezifische Mindestlöhne. In allen anderen Branchen des Baugewerbes gilt der allgemeine gesetzliche Mindestlohn, der seit dem 1. Januar 2026 13,90 Euro pro Stunde beträgt.
Das Hauptzollamt Frankfurt am Main ist ein zertifizierter Arbeitgeber nach dem audit „berufund-familie“. Wir bieten Ausbildungsplätze an. Weitere Informationen finden Sie unter www.zoll.de – Beruf und Karriere.
Quelle: Presseportal








