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Frankfurt-Bahnhofsviertel: Hauptzollamt Frankfurt am Main führt Mindestlohnprüfungen durch

Im Rahmen einer der größten grenzüberschreitenden Prüfaktionen in der EU. 81 Kräfte des Zolls, des Finanzamtes und der Polizei waren im Einsatz.

Archivbild: Zöllnerin füllt Bogen aus
Foto: Presseportal.de

Frankfurt am Main (ost)

Frankfurt am Main- Am 17. Oktober führte die Finanzkontrolle Schwarzarbeit (FKS) des Hauptzollamtes Frankfurt am Main im Rahmen einer koordinierten Aktion im gesamten Bundesgebiet verdachtsunabhängige Prüfungen mit dem Fokus auf die “Einhaltung des Mindestlohnes” durch. Insgesamt waren 81 Mitarbeiter des Zolls, des Finanzamtes Frankfurt und der Polizei im Einsatz. Während der Überprüfungen in Frankfurt wurden 91 Arbeitnehmer zu ihren Arbeitsverhältnissen befragt und bei 31 Unternehmen Geschäftsunterlagen geprüft. Ein Strafverfahren wurde vor Ort gegen einen marokkanischen Staatsbürger eingeleitet, der illegal in Deutschland arbeitete, da er keine Arbeitserlaubnis hatte. Auch gegen den Arbeitgeber wird ermittelt, da er verdächtigt wird, Beihilfe zur illegalen Beschäftigung geleistet zu haben. Gegen einen anderen Arbeitnehmer wurde ein Ordnungswidrigkeitenverfahren eingeleitet, da sein Aufenthaltstitel keine Arbeitserlaubnis beinhaltete. Auch gegen den Arbeitgeber dieses Arbeitnehmers wurde ein Ordnungswidrigkeitenverfahren eingeleitet, da er ihn beschäftigte. Gegen zwei weitere Arbeitnehmer wurde ein Ordnungswidrigkeitenverfahren eingeleitet, da sie mutmaßlich ihre Arbeitszeitaufzeichnungen nicht korrekt führten.

Zusätzlich zu den Kontrollen wurden vom Finanzamt Frankfurt am Main und der Polizei Steuerrückstände und Verstöße gegen die Kassenführungsvorschriften festgestellt. In einem Friseursalon im Bahnhofsviertel wurde ein zerlegtes Lasten-E-Bike entdeckt, das als gestohlen gemeldet war.

Die FKS wird nun weitere umfangreiche Auswertungen und Nachermittlungen durchführen. Die Daten der Arbeitnehmer vor Ort sind nur der Anfang für detailliertere Untersuchungen der Geschäftsunterlagen, insbesondere der Lohn- und Finanzbuchhaltung.

Zusatzinformation:

Seit dem 1. Januar 2015 gilt in Deutschland ein allgemeiner gesetzlicher Mindestlohn gemäß dem Mindestlohngesetz (MiLoG). Der Mindestlohn betrug ursprünglich 8,50 Euro brutto pro Stunde, wurde aber über die Jahre hinweg schrittweise erhöht und beträgt seit dem 1. Januar 2024 nun 12,41 Euro brutto pro Stunde.

Neben dem allgemeinen gesetzlichen Mindestlohn nach dem MiLoG gibt es in verschiedenen Branchen spezielle Branchenmindestlöhne.

Quelle: Presseportal

nf24