Ein aufmerksamer Kontrollblick der Luftsicherheitskräfte hat am 10. Januar am Frankfurter Flughafen Schlimmeres verhindert: Bei der Luftsicherheitskontrolle wurde ein neun Zentimeter langes Butterflymesser entdeckt, dass ein Passagier verbotenerweise im Handgepäck mitführte.
Frankfurt/Main: Butterflymesser im Handgepäck entdeckt

Frankfurt/Main (ost)
Am 10. Januar hat ein aufmerksamer Kontrollblick der Luftsicherheitskräfte am Flughafen Frankfurt Schlimmeres verhindert: Während der Luftsicherheitskontrolle wurde ein neun Zentimeter langes Butterflymesser entdeckt, das ein Passagier unerlaubterweise im Handgepäck mit sich führte.
Ein 56-jähriger Franzose hatte den gefährlichen Gegenstand auf dem Flug von Toulousse / Frankreich nach Frankfurt am Main in seinem Handgepäck. Das Butterflymesser war zwischen der Hartschale und dem Innenfutter versteckt worden. Es fällt unter das Waffengesetz, darf in Deutschland nicht besessen und natürlich auch nicht auf Flugreisen mitgeführt werden.
Die Bundespolizei hat das Butterflymesser sichergestellt und gegen den Mann ein Strafverfahren wegen Verstoßes gegen das Waffengesetz eingeleitet.
Quelle: Presseportal








