Mobiles Menü schließen
Startseite Schlagzeilen

Friedberg: Tag der Kriminalitätsopfer am 22. März 2026

Der bundesweite Tag der Kriminalitätsopfer stellt betroffene Menschen in den Mittelpunkt. Polizei informiert über Hilfe und Solidarität für Opfer von Straftaten.

Tag der Kriminalitätsopfer 22. März
Foto: Presseportal.de

Giessen (ost)

Verbrechen hinterlassen Spuren – nicht nur physische, sondern oft auch psychische. Der deutschlandweite Tag der Kriminalitätsopfer am Sonntag, den 22. März 2026, legt daher den Fokus nicht auf das Verbrechen selbst, sondern auf die betroffenen Personen.

Der Verein „Weisser Ring e.V.“ informiert seit vielen Jahren bundesweit über die Rechte, Bedürfnisse und Unterstützungsmöglichkeiten für Opfer von Straftaten. Neben emotionaler Belastung sehen sich Betroffene oft auch mit organisatorischen, finanziellen oder rechtlichen Problemen konfrontiert.

Das Polizeipräsidium Mittelhessen beteiligt sich in verschiedenen Formen an diesem Aktionstag, der in diesem Jahr besonders die „Digitale Gewalt“ in den Mittelpunkt stellt.

In der Polizeidirektion Wetterau werden am Montag, den 23. März 2026, Informationsstände zum Thema Opferschutz in mehreren Gemeinden aufgestellt:

An den Ständen sind Ansprechpartner der Polizei sowie anderer spezialisierter Beratungsstellen für persönliche Gespräche und den Austausch mit Bürgerinnen und Bürgern verfügbar.

Dieser Tag soll dazu ermutigen, sich bei Fragen oder nach belastenden Erlebnissen an die Polizei oder an spezialisierte Beratungsstellen zu wenden. Nutzen Sie die Gelegenheit, mit unseren Ansprechpartnern ins Gespräch zu kommen und sich über vorhandene Hilfsangebote zu informieren. Unsere speziell geschulten Mitarbeiter des Polizeipräsidiums Mittelhessen informieren Sie gerne über unterstützende Angebote.

Unser Team der Opferschutzbeauftragten und weitere Informationen finden Sie hier: https://www.polizei.hessen.de/service/ansprechpersonen/opferschutz-und-opferhilfe-im-polizeipraesidium-mittelhessen

Bitte beachten Sie: Die Ansprechstellen werden von Polizeibeamten betreut, die grundsätzlich verpflichtet sind, bei Kenntnis einer Straftat Ermittlungen einzuleiten (§ 163 StPO).

Die genannten Ansprechpartner sind nicht rund um die Uhr erreichbar! Im Notfall wählen Sie bitte die Nummer 110.

Allgemeine Informationen und hilfreiche Tipps & Links finden Sie hier: https://www.polizei.hessen.de/praevention/beratung-hilfe-und-unterstuetzung/opferschutz

Friederike Morello, Pressesprecherin

Quelle: Presseportal

nf24