Mobiles Menü schließen
Startseite Schlagzeilen

Fulda: Aus Streich wird Ernst – Christoph 28 mit Laserpointer geblendet

Kinder blenden Rettungshubschrauber mit Laserpointer, Polizei warnt vor schwerwiegenden Konsequenzen.

Foto: unsplash

Fulda (ost)

Von Spaß wird es ernst – Christoph 28 wird mit einem Laserpointer geblendet

Fulda. Wahrscheinlich haben diese Kinder nicht darüber nachgedacht, aber der „Dumme-Jungen-Streich“ hätte buchstäblich ins Auge gehen können. Am Dienstagabend (12.08) rief ein Bewohner des Fuldaer Stadtteils Aschenberg die Polizei an und berichtete, dass er gegen 21.30 Uhr aus einem benachbarten Haus mit einem grünen Laserpointer geblendet wurde und Unbekannte mit diesem in sein Haus leuchteten. Nur wenige Minuten später ging ein weiterer Notruf ein: Ein Pilot und Co-Pilot des Rettungshubschraubers Christoph 28 teilten mit, dass sie beim Überflug über Fulda im Bereich des Aschenbergs ebenfalls durch einen grünen Laserpointer geblendet wurden. Dank genauer Ortsangaben konnten Beamte der Polizeistation Fulda schnell ein Wohnhaus ausfindig machen. Vor Ort trafen sie zwei neun- und zehnjährige Jungs an, die bei den Großeltern des Neunjährigen übernachteten. Vermutlich ohne darüber nachzudenken, spielten sie laut aktuellen Erkenntnissen mit einem Laserpointer aus einem Fenster im Dachgeschoss, während sich die Großeltern im Erdgeschoss befanden. Dass ihr Handeln kurz darauf einen Besuch der Polizei zur Folge haben würde, hätten die Kinder sicherlich nicht erwartet. Die Beamten klärten die beiden Jungs in einem ausführlichen Gespräch vor den Großeltern über die enormen Risiken ihres Handelns auf. Der Laserpointer wurde sichergestellt und es wurde eine Strafanzeige wegen gefährlichen Eingriffs in den Luftverkehr erstattet. Die Verwendung von Laserpointern im Luftverkehr kann schwerwiegende Strafen nach sich ziehen, einschließlich mehrjähriger Haftstrafen. Das Blenden von Piloten mit einem Laserpointer kann zu Sichtbehinderungen und Ablenkungen führen, die im schlimmsten Fall zu einem Absturz führen könnten. Daher wird ein solcher Angriff als gefährlicher Eingriff in den Luftverkehr betrachtet. Ein entsprechendes Verfahren kann zu einer Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu zehn Jahren führen.

(ML)

Quelle: Presseportal

Karte für diesen Artikel

nf24