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Fulda: Falschgeld – Polizei Osthessen gibt wichtige Tipps zur Erkennung

Jedes Jahr werden gefälschte Geldscheine in Umlauf gebracht. Die Polizei Osthessen hat mehrere Ermittlungsverfahren im Zusammenhang mit Falschgeld. Es ist wichtig, echtes Geld von Fälschungen zu unterscheiden.

Foto: unsplash

Osthessen (ost)

Osthessen. Am Sonntagmorgen möchten Sie schnell Brötchen beim Bäcker um die Ecke für das gemeinsame Familienfrühstück kaufen. Sie zahlen mit einem 50-Euro-Schein. Plötzlich hält die Verkäuferin den Geldschein prüfend gegen das Licht… „Diesen Geldschein kann ich nicht annehmen… Das ist sicher eine Fälschung. Ich rufe sofort die Polizei.“ Ein Moment der Unsicherheit: Ist der Schein echt oder möglicherweise Falschgeld?

Jedes Jahr werden viele gefälschte Geldscheine in Umlauf gebracht – dabei sind 50-Euro-Scheine häufiger zu sehen. Auch wenn der Anteil gering ist im Vergleich zur Gesamtmenge, kann jeder Bürger betroffen sein.

Zurzeit gibt es mehrere Ermittlungsverfahren im Zusammenhang mit Falschgeld bei der Polizei Osthessen. Seit Anfang 2025 wurden eine niedrige zweistellige Anzahl von Fällen im Landkreis Fulda – hauptsächlich im Stadtgebiet Fulda – festgestellt. Es gibt jedoch keinen signifikanten Anstieg gegenüber dem Vorjahr.

Falschgeld erkennen

Bargeld hat viele überprüfbare Echtheitsmerkmale. Durch die sorgfältige Prüfung mehrerer Sicherheitsmerkmale kann man Falschgeld erkennen. Wir verweisen auf die Website der Bundesbank:

https://www.bundesbank.de/de/aufgaben/bargeld/falschgeld/falschgelderkennung/schnelltest-europa-serie-599546

Dort werden verschiedene Möglichkeiten vorgestellt, die Bürger bei der Erkennung von Falschgeld unterstützen. Es werden haptische und visuelle Sicherheitsmerkmale eines echten Geldscheins vorgestellt. Echtes Geld kann unter anderem anhand folgender Kriterien erkannt werden:

Im Zweifelsfall wird betroffenen Bürgern empfohlen, zu einer nahegelegenen Bank zu gehen und eine Überprüfung dort durchführen zu lassen.

Was tun, wenn man in den Besitz von Falschgeld gelangt:

Es sollte sofort die Polizei kontaktiert werden. Falschgeld muss der Polizei übergeben werden. Auf keinen Fall sollte Falschgeld an andere Personen weitergegeben werden. Dadurch können Bürger nach § 147 StGB strafbar sein. Selbst bei gutgläubigem Erwerb werden Ermittlungsverfahren zur Überprüfung der Plausibilität eingeleitet.

Ricardo Krüger

Quelle: Presseportal

nf24