Ein Gebärdendolmetscher wird verdächtigt, über eine Million Euro durch falsche Abrechnungen bei Krankenkassen erschlichen zu haben.
Fulda: Millionenschaden durch Gebärdendolmetscher

Wiesbaden / Fulda (ost)
Gemeinsame Bekanntmachung von der Staatsanwaltschaft Fulda und dem Hessischen Landeskriminalamt
Im Zuge einer Untersuchung, die von der Zentralen Staatsanwaltschaft für Medizinwirtschaftsstrafsachen (ZSMS) bei der Staatsanwaltschaft Fulda geleitet wird, wurde am frühen Donnerstagmorgen, 22.05.2025, die Wohnung eines Gebärdendolmetschers von Beamten der Zentralstelle Medizinwirtschaftskriminalität (ZMWK) des Hessischen Landeskriminalamts durchsucht, aufgrund des Verdachts auf Betrug im Bereich der Medizinwirtschaftskriminalität.
Der 57-jährige deutsche Verdächtige wird beschuldigt, seit 2019 falsche Abrechnungen als Gebärdendolmetscher bei den Krankenkassen eingereicht zu haben. Dazu soll er sich unter anderem gefälschter oder gestohlener Arztstempel bedient haben, sowie gefälschte Leistungsbestätigungen und Abtretungserklärungen. Dadurch war es ihm möglich, nicht erbrachte Leistungen als Gebärdendolmetscher bei den Krankenkassen geltend zu machen. Insgesamt handelt es sich dabei um knapp 3.500 Rechnungen, mit einem Betrag von über einer Million Euro.
Während der Durchsuchung der Wohnräume des Verdächtigen wurden zahlreiche Dokumente, darunter vordatierte Rechnungen, verschiedene Arztstempel, mehrere Handys, ca. 2.000 Euro Bargeld sowie verschiedene Wertgegenstände wie Uhren, Kunstdrucke, Goldmünzen und eine hochwertige Handtasche im Gesamtwert von ca. 40.000 Euro sichergestellt.
Weitere Informationen können derzeit nicht gegeben werden.
Über die Zentrale Stelle Medizinwirtschaftskriminalität (ZMWK)
Die ZMWK übernimmt neben der hessenweiten koordinierten spezifischen Deliktbekämpfung auch eigenständige Ermittlungen in komplexen und bedeutenden Fällen von Abrechnungsbetrug und Korruptionsbekämpfung im Gesundheitswesen. Dabei erfolgt eine enge Abstimmung und Zusammenarbeit mit der ZSMS. Im Fokus der Ermittlungen der ZMWK stehen niedergelassene Ärzte oder Kliniken sowie kriminelle Aktivitäten von sogenannten Hilfs- und Heilmittelerbringern, wie Apotheken, therapeutischen Einrichtungen, Sanitätshäusern, Hörakustikern und Augenoptikern.
Quelle: Presseportal








