Mehrere Behörden überprüften Gaststätten und Shisha-Bars, sicherstellungen von Glücksspielautomaten, Tabakerzeugnissen und Wasserpfeifentabak. Steuerrechtliche Auffälligkeiten und brandschutzrechtliche Verstöße wurden ebenfalls festgestellt.
Gaststätten-Kontrollen in Bruchköbel, Ergebnis einer behördenübergreifenden Kontrollaktion: zahlreiche Verstöße festgestellt.

Bruchköbel (ost)
Eine umfangreiche Überprüfungsaktion mehrerer Behörden hat am Donnerstagabend in Bruchköbel zahlreiche Regelverstöße aufgedeckt. Bis spät in die Nacht überprüften Einsatzkräfte mehrere Gaststätten und Shisha-Bars im gesamten Stadtgebiet – mit klaren Ergebnissen.
Neben der Polizeistation Langenselbold beteiligten sich auch das Ordnungs- und Gewerbeamt Bruchköbel, die Feuerwehr Bruchköbel, die Steuerfahndung Offenbach am Main und das Hauptzollamt Darmstadt an der Aktion. Ziel war es, die Einhaltung von Vorschriften im Bereich Gewerbe-, Glücksspiel-, Steuer- und Jugendschutzrecht sowie des Brandschutzes zu überprüfen. Insgesamt wurden 34 Personen kontrolliert und fünf Betriebe inspiziert. In einem Fall musste der Aufenthaltsstatus einer Person geklärt werden.
In den Lokalen wurden 16 Glücksspielautomaten beschlagnahmt – acht sogenannte Schnellbucher, sechs Geräte, die nicht ordnungsgemäß mit dem OASIS-Sperrsystem verbunden waren, sowie zwei Sportwettenautomaten. Bei einem frei zugänglichen 24-Stunden-Automaten in der Nähe einer Schule stellten die Ordnungshüter Tabakerzeugnisse fest, die ohne Altersprüfung angeboten wurden. Dabei wurden 65 Packungen „Snus“-Nikotinbeutel beschlagnahmt.
Auch steuerrechtlich gab es Auffälligkeiten: Vier Kilogramm Wasserpfeifentabak wurden sichergestellt und zwei Kassensysteme waren nicht an die vorgeschriebene Technische Sicherheitseinrichtung (TSE) angeschlossen. Diese dient dem Schutz vor Manipulation – um sicherzustellen, dass Kassendaten (z. B. Umsätze, Stornierungen, Zahlungen) fälschungssicher aufgezeichnet und gespeichert werden. Zudem wurden über 2.300 Euro an offenen Forderungen eingezogen und zwei Verwarnungen in Höhe von jeweils 55 Euro verhängt.
Die Feuerwehr bemängelte zudem mehrere Verstöße gegen brandschutzrechtliche Vorschriften, darunter nicht funktionierende CO-Melder, eine abgeschaltete Lüftungsanlage in einer Shisha-Bar und Feuerlöscher mit abgelaufener Prüffrist.
Die gemeinsame Aktion verdeutlichte, wie effektiv die behördenübergreifende Zusammenarbeit sein kann: Durch die enge Kooperation von Polizei, Ordnungsamt, Feuerwehr, Steuerfahndung und Zoll konnten verschiedene Fachkenntnisse gebündelt und eine umfassende Überprüfung der Betriebe durchgeführt werden. Die Einhaltung gesetzlicher Bestimmungen ist nicht nur Verpflichtung, sondern dient auch dem Schutz aller Beteiligten – von Verbrauchern bis hin zu Betreibern der Betriebe.
Quelle: Presseportal








