Beamte kontrollierten 33 Lokalitäten, versiegelten 9 Spielautomaten und schlossen Imbiss wegen Hygienemängeln. 38-Jähriger per Haftbefehl gesucht.
Gaststättenkontrollen in Kelsterbach/Raunheim
Kelsterbach/Raunheim (ost)
Angestellte der Polizeistationen Kelsterbach und Rüsselsheim haben am Montag (14.04.) zwischen 17.00 und 1.00 Uhr zusammen mit der Stadtpolizei Raunheim, dem Verwaltungsbehördenbezirk „Überwachung Gaststättenrecht“, Kräften der Hessischen Bereitschaftspolizei, dem Hauptzollamt Darmstadt, dem Finanz- und Gesundheitsamt Groß-Gerau sowie dem Regierungspräsidium Darmstadt insgesamt 33 Lokalitäten in Kelsterbach und Raunheim überprüft. Die Kontrolleure haben mehrere Ordnungswidrigkeitenverfahren eingeleitet, die voraussichtlich Bußgelder für die Verantwortlichen nach sich ziehen werden. Des Weiteren wurden im Zuge der Kontrollen 344 Personen genauer unter die Lupe genommen.
Von den überprüften Lokalitäten wiesen lediglich sieben Betriebe keine Mängel auf. Die Beanstandungen reichten von Verstößen gegen die Spielverordnung, die Verpackungsverordnung (Pfand), das Tabaksteuergesetz bis hin zu acht Hygienemängeln, fehlenden bzw. mangelhaften CO-Warnern sowie in elf Fällen Mängeln an Kassen bzw. Kassensystemen.
In Lokalitäten in Kelsterbach wurden insgesamt neun nicht zulässige Geldspielautomaten von den Ordnungshütern festgestellt. Die Geräte wurden versiegelt und der Spielbetrieb wurde eingestellt. Außerdem wurden drei Wettterminals mit unzulässiger Software beschlagnahmt. Darüber hinaus stellte der Zoll in einem Kiosk über 30 unzulässige E-Zigaretten sicher. Hier wurde vor Ort eine Zahlung von rund 300 Euro fällig. Der Besitzer verkaufte außerdem Flaschen ohne Pfandsiegel und verbotenen Snus-Tabak. Entsprechende Ermittlungsverfahren wurden in diesem Zusammenhang eingeleitet.
In Raunheim wurden in einer Shishabar fünfeinhalb Kilogramm unzulässiger Shishatabak vom Zoll beschlagnahmt. Des Weiteren wurden in zwei Shishabars in der Gegend fehlende oder mangelhafte CO-Warner festgestellt. Zwei überprüfte Männer wurden von der Staatsanwaltschaft wegen laufender Ermittlungsverfahren zur Aufenthaltsermittlung gesucht. Nachdem ihre aktuellen Wohnsitze festgestellt wurden, konnten sie ihren Weg fortsetzen. Nicht so ein 38-jähriger Mann, der wegen Fahrens ohne Fahrerlaubnis per Haftbefehl gesucht wurde. Er wurde aufgrund einer noch ausstehenden Freiheitsstrafe von acht Monaten inhaftiert. Ein Imbiss musste aufgrund schwerwiegender Hygienemängel geschlossen und das Lebensmittellager versiegelt werden.
Quelle: Presseportal