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Giessen: E-Scooter Sicherheitstipps der Polizei

Die Anzahl der E-Scooter Unfälle in Mittelhessen stieg 2025 auf 157, mit 111 verletzten Personen. Tipps für sichere Fahrt.

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Foto: Presseportal.de

Giessen (ost)

Elektrische Roller sicher nutzen: Polizei gibt Ratschläge

Die Anzahl der Unfälle mit Elektrokleinstfahrzeugen, auch bekannt als E-Scooter, steigt in Mittelhessen. Im Jahr 2024 wurden noch 95 Unfälle im Bereich des mittelhessischen Präsidiums gemeldet, während die Statistik für 2025 insgesamt 157 Verkehrsunfälle aufweist. Auch die Anzahl der verletzten Personen hat deutlich zugenommen. Im Jahr 2025 wurden insgesamt 111 Menschen bei E-Scooter-Unfällen verletzt, was einem Anstieg von rund 85 Prozent im Vergleich zum Vorjahr entspricht. In den letzten Wochen ereigneten sich ebenfalls mehrere Unfälle, bei denen Personen, einschließlich Kinder, teilweise schwere Verletzungen erlitten.

Am vergangenen Samstag stürzten in Lahntal zwei 13-Jährige mit einem E-Scooter. Beide Kinder wurden verletzt, eines davon schwer. Ein 55-Jähriger erlitt Anfang Juli leichte Verletzungen, als er alkoholisiert in Nidda von seinem Roller fiel. Sein Fahrzeug war zudem nicht versichert. In Wetzlar transportierte eine 14-Jährige eine 15-Jährige auf ihrem E-Roller. Die Fahrerin verlor die Kontrolle und stürzte. Sie und ihre Mitfahrerin wurden schwer verletzt. Der Unfall ereignete sich ebenfalls Anfang des Monats. Ein 21-jähriger Gießener schien auf den ersten Blick ordnungsgemäß zu fahren. Bei einer Kontrolle Mitte Juli in Gießen stellten Beamte jedoch fest, dass der Roller mit 32 km/h schneller als erlaubt fuhr. Offensichtlich wurde die Software manipuliert. Dadurch erlosch nicht nur die Betriebserlaubnis, sondern der Mann hätte auch die Führerscheinklasse A1 benötigt. Da er diese nicht besitzt, muss er sich nun wegen Fahrens ohne Fahrerlaubnis verantworten.

E-Roller können ohne Prüfung gefahren werden. Das Mindestalter beträgt 14 Jahre. Es ist nur erlaubt, dass eine Person auf dem Roller steht, das Mitnehmen weiterer Personen ist nicht gestattet. Dies dient nicht zuletzt der eigenen Sicherheit. E-Scooter dürfen maximal 20 km/h schnell fahren und müssen versichert sein, wenn sie im öffentlichen Verkehrsraum genutzt werden. Es besteht keine gesetzliche Helmpflicht. Einige Modelle werden speziell als „Kinder-E-Roller“ verkauft. Diese unterliegen jedoch denselben Regeln, es gibt also keine Ausnahmen bezüglich Mindestalter, Versicherungspflicht und anderen Bestimmungen.

Die Polizei möchte, dass alle sicher ans Ziel kommen. Die folgenden Tipps können dabei helfen:

Die Polizei wünscht allen eine sichere Fahrt!

Weitere Informationen sind im Internet verfügbar: https://www.polizei.hessen.de/praevention/gemeinsam-sicher-in-hessen/sicher-im-strassenverkehr/e-scooter-im-ueberblick

Pierre Gath, Pressesprecher

Quelle: Presseportal

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