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Giessen: Verkehrspolizei kontrolliert Schnee und Eis auf Fahrzeugdächern

Regionale Verkehrsdienst Lahn-Dill kontrollierte auf B253 Schnee und Eis auf Fahrzeugdächern. 52 Fahrzeuge beanstandet, Bußgelder drohen.

Bild zeigt Eisbrocken auf Lkw-Dach.
Foto: Presseportal.de

Giessen (ost)

B253-Eschenburg-Roth: Polizei überprüft Schnee und Eis auf Autodächern – 52 Fahrzeuge beanstandet

Der Regionale Verkehrsdienst Lahn-Dill führte am Dienstag (6. Januar) und am Donnerstag (8. Januar) Kontrollen auf der Bundesstraße 253 im Bereich der Abfahrt nach Roth durch, mit dem Schwerpunkt „Schnee und Eis auf Fahrzeugdächern“. Die Verkehrsexperten wurden von Polizisten der Verkehrsinspektion und der Wachpolizei unterstützt. Außerdem wurde eine Polizeidrohne eingesetzt, um gezielte Kontrollen an Lkw durchzuführen und Beweisfotos zu machen. Aufgrund der aktuellen Witterungsbedingungen und der Gefährdung der Verkehrssicherheit durch Schnee und Eis auf Autodächern wurden die Kontrollen durchgeführt. Besonders gefährlich wird es, wenn sich gefrorenes Wasser in Form von schweren Eisbrocken von (Planen-)Dächern von Lkw oder Anhängern löst und auf nachfolgende Fahrzeuge fällt. Lkw-Fahrer müssen in solchen Fällen mit einem Bußgeld von 80 Euro und einem Punkt in Flensburg rechnen, während Pkw-Fahrer mit einem Verwarngeld in Höhe von 25 Euro belegt werden. Es ist daher Pflicht für Fahrzeugführer, vor Fahrtantritt ihre Autodächer auf Schnee und Eis zu kontrollieren. Während der Kontrollen wurde an beiden Tagen an insgesamt 52 Fahrzeugen – darunter 37 Pkw und 15 Lkw – Schnee oder Eis auf den Dächern festgestellt. Die Polizisten hatten Leitern und Besen dabei, die den Fahrern zur Verfügung gestellt wurden, um ihre Autodächer ordnungsgemäß von Schnee und Eis zu befreien, bevor sie ihre Fahrt fortsetzen durften.

Zu Beginn der Kontrollmaßnahmen am Donnerstagmorgen wurde ein Sattelzug von den Verkehrspolizisten ins Visier genommen. Der Fahrer war nicht angeschnallt und fuhr zu schnell. Bei der anschließenden Kontrolle wurden erhebliche Verstöße gegen die Lenk- und Ruhezeiten festgestellt. Außerdem besaß der Fahrer keine gültige Fahrerlaubnis. Daraufhin durfte er nicht weiterfahren. Die Halterfirma schickte einen Ersatzfahrer, der die Fahrt fortsetzte. Sowohl der Fahrer als auch der Halter müssen nun mit Bußgeldverfahren rechnen.

Alisa Jockel

Pressesprecherin

Quelle: Presseportal

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