Eine 80-jährige Seniorin wurde Opfer von dubiosen Dacharbeitern, die hohe Geldsummen forderten. Die Polizei warnt vor Haustürgeschäften und gibt Tipps zum Schutz vor unseriösen Handwerkern.
Ginsheim-Gustavsburg: Polizei ermittelt wegen Wucher durch Dacharbeiter, Verdächtiger festgenommen
Ginsheim-Gustavsburg (ost)
Nach Dacharbeiten an ihrem Haus überwies eine 80 Jahre alte Seniorin Anfang der Woche bereits 20.000 Euro an die ausführende Firma. Am Mittwoch (03.09.) tauchten erneut drei “Handwerker” bei der Frau auf und forderten weitere 20.000 Euro in bar. Ein 38-Jähriger begleitete die Seniorin anschließend zum Abheben der Summe auf die Bank, während seine zwei Begleiter an der Wohnanschrift der Seniorin warteten. Dank einer aufmerksamen Bankmitarbeiterin, der die Angelegenheit seltsam vorkam, wurde die Polizei verständigt, ohne dass es zur Auszahlung der hohen Geldsumme kam.
Der 38 Jahre alte Mann wurde anschließend vorläufig festgenommen und musste eine erkennungsdienstliche Behandlung über sich ergehen lassen. Auch die Personalien seiner beiden Begleiter wurden von der Polizei festgestellt. Der 38-Jährige wurde nach Abschluss der polizeilichen Maßnahmen wieder auf freien Fuß gesetzt. Die Polizei leitete ein Strafverfahren wegen des Verdachts des Wuchers ein. Die Ermittlungen zu den genauen Hintergründen des Geschehens dauern an.
In diesem Zusammenhang warnt die Polizei eindringlich vor sogenannten Haustürgeschäften. Unabhängig der angebotenen handwerklichen Leistung ist das Vorgehen der Täter nahezu einheitlich: In der Regel tauchen Personen als Handwerker auf und sprechen Hausbesitzer aktiv auf Schäden oder Verunreinigungen u.a. an ihren Hausfassaden, Dächern, Regenrinnen und Auffahrten an. Gleichzeitig bieten sie an, die Schäden zu beheben oder Reinigungsarbeiten durchzuführen. An der Haustür werden mit Hausbesitzern mündlich Preise für die handwerklichen Tätigkeiten ausgehandelt. Die Preise sind entweder von Anfang an viel zu hoch angesetzt oder sind nach Fertigstellung plötzlich um ein Vielfaches höher. Die Bezahlung geschieht dann bar vor Ort, oft durch “Druckausübung” und sogar durch die Forderung, zu Geldinstituten zu fahren, um das geforderte Geld zu holen.
Tipps der Polizei zum Schutz vor unseriösen Handwerkerleistungen:
Quelle: Presseportal