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Gleisüberschreitung am Haltepunkt Niederweimar geahndet

Die Bundespolizei ahndete gestern eine Gleisüberschreitung in Niederweimar. Ein 21-jähriger Mann wurde erwischt, als er unerlaubt die Gleise überquerte.

Foto: Depositphotos

Niederweimar (Landkreis Marburg-Biedenkopf) (ost)

Die Polizei hat gestern Nachmittag (29.8. / 16:10 Uhr) in Niederweimar (Landkreis Marburg-Biedenkopf) eine Gleisüberschreitung bestraft. Ein 21-jähriger Mann aus Marburg wurde erwischt, wie er unerlaubt die Gleise überquerte. Nach der anschließenden Kontrolle durch die Polizei zeigte er keine Reue und weigerte sich, das Verwarngeld vor Ort zu zahlen. Deshalb wurde gegen den 21-Jährigen ein Bußgeldverfahren eingeleitet.

Aufgrund der zunehmenden Gleisüberschreitungen in diesem Bereich war die Polizei an diesem sonnigen Tag vor Ort, um präventiv tätig zu werden. Im Jahr 2020 wurde eine 22-jährige Frau von einem Zug erfasst und starb an der Unfallstelle. Viele nutzen die ,,Abkürzung“ über die Gleise, um schneller zum Niederweimarer See oder in den Ort zu gelangen.

Hinweis der Polizei:

Es besteht jederzeit die Gefahr, von heran- oder durchfahrenden Zügen erfasst und getötet zu werden. Moderne Reise- oder Güterzüge nähern sich fast lautlos. Auf Schnellfahrstrecken erreichen Züge Geschwindigkeiten von bis zu 250 Kilometern pro Stunde. Anders ausgedrückt: Wenn man einen Zug sieht, ist es oft zu spät! Aufgrund der Geschwindigkeit und des enormen Gewichts haben Züge einen Bremsweg von bis zu 1000 Metern.

Personen, die sich im Gleisbereich befinden, führen immer zu Gleissperrungen. Dadurch kommt es in der Regel zu Verspätungen und wirtschaftlichen Einbußen für die Verkehrsunternehmen. Daher werden solche Verstöße als Ordnungswidrigkeiten geahndet. Bei Unfällen besteht der Verdacht eines gefährlichen Eingriffs in den Bahnverkehr.

Die Verursacher können von den Verkehrsunternehmen Schadenersatzforderungen erhalten. Diese können bis zu 30 Jahre nach dem Ereignis geltend gemacht werden. In Einzelfällen können auch die Kosten für den Polizeieinsatz dem Verantwortlichen in Rechnung gestellt werden.

Quelle: Presseportal

nf24