Am Mittwochabend kontrollierten 200 Einsatzkräfte 65 Lokalitäten im Kreis Groß-Gerau. Es wurden zahlreiche Verstöße festgestellt, Bußgelder von über 30.000 Euro drohen.
Großrazzia in Groß-Gerau

Kreis Groß-Gerau (ost)
Bei behördlichen Kontrollen wurden am Mittwochabend (27.08.) insgesamt 65 Spielhallen, Gaststätten, Kioske, Shisha-Bars und andere Lokalitäten im gesamten Kreis Groß-Gerau von etwa 200 Einsatzkräften überprüft. Neben Kräften des Polizeipräsidiums Südhessen und der Hessischen Bereitschaftspolizei waren auch das Hauptzollamt, die Steuerfahndung, das Finanzamt, Mitarbeiter des Regierungspräsidiums Darmstadt, des Landkreises Groß-Gerau sowie der zuständigen Ordnungs- und Gewerbeämter, Bauämter und Stadtpolizeien an den Kontrollen beteiligt. 398 Personen wurden genauer überprüft.
Während der Kontrollen wurden vier Ermittlungsverfahren wegen unerlaubten Glücksspiels eingeleitet, ebenso wie ein Verfahren wegen Beteiligung an unerlaubtem Glücksspiel. Es wurden Verstöße gegen das Waffengesetz, das Aufenthaltsgesetz und das Tabaksteuergesetz festgestellt. Es wurden 103 Ordnungswidrigkeitsverfahren wegen Verstoßes gegen die Spielverordnung, elf Verfahren wegen Verstoßes gegen den Glücksspielstaatsvertrag und 53 gegen das Hessische Spielhallengesetz eingeleitet. Außerdem wurden zehn gewerberechtliche Verstöße, drei bauliche Verstöße, vier Verstöße gegen die Pfandkennzeichnungspflicht sowie sechs weitere Ordnungswidrigkeiten festgestellt. Den Betreibern drohen Bußgelder von über 30.000 Euro.
Weitere Verstöße wurden bei den genutzten Kassensystemen und der Kassensturzfähigkeit festgestellt. In einigen Lokalitäten wurden Hygienemängel festgestellt und es wurden mehrere Personen bei illegaler Arbeitsaufnahme erwischt.
In zwei Gaststätten in Groß-Gerau wurde ein nicht genehmigter Zwischengang bzw. Durchbruch zwischen den beiden Lokalitäten entdeckt. In diesem Bereich waren insgesamt vier Geldspielautomaten aufgestellt, von denen zwei dauerhaft Spielkarten enthielten. In einer der Lokalitäten wurde der Verdacht auf illegale Arbeitsaufnahme erhärtet und vom Zoll aufgenommen. Die baulichen Mängel waren so schwerwiegend, dass der Betrieb vor Ort untersagt und die Lokalität sofort geschlossen wurde. In einer anderen Lokalität konnte der Zoll fast neun Kilogramm unversteuerten Shisha-Tabak beschlagnahmen.
In einem Betrieb in Gernsheim war kein Personal anwesend, obwohl die Lokalität geöffnet war. Die Geldspielautomaten waren in Betrieb, eine vorherige Überprüfung im Spielersperrsystem OASIS fand nicht statt. Es wurden weitere Verstöße festgestellt, wie fehlende Raucherkennzeichnung, fehlender Jugendschutzaushang, Brandschutzverstöße und versperrte Fluchtwege. Die Geldspielautomaten wurden versiegelt.
In einem Übernachtungsbetrieb in Ginsheim-Gustavsburg betrieb eine Person illegale Prostitution. Es stellte sich heraus, dass die Frau sich illegal in der Bundesrepublik Deutschland aufhielt. Ein entsprechendes Strafverfahren wurde eingeleitet. Das Finanzamt stellte in drei Lokalitäten erhebliche Verstöße bei der Kassenführung fest, wie das Fehlen der Technischen-Sicherheitseinrichtung an der Kasse. In einem Gebäudekomplex wurde gegen die Aufsichtspflicht des Betreibers verstoßen. Die Kontrolleure stellten den Spielbetrieb ein und schlossen die beiden Lokalitäten.
In einer Gaststätte in Nauheim wurde ein unerlaubter Geldspielautomat mit über 1000 Euro Inhalt entdeckt und beschlagnahmt. Bei der anschließenden Auswertung stellte sich heraus, dass der Automat seit Mai 2025 mit mehr als 100.000 Euro Bargeldeinsatz betrieben wurde.
In einer Spielhalle in Raunheim wurden je vier Glücksspielautomaten doppelt bespielt. Bei fünf Glücksspielautomaten in Kelsterbach fehlte die erforderliche Prüfplakette. Alle Automaten wurden amtlich versiegelt.
In einer Gaststätte in Mörfelden-Walldorf wurden insgesamt fünf illegale Spielautomaten aufgestellt, die alle beschlagnahmt wurden. Es wurden rund 7600 Euro in den Automaten gefunden und ebenfalls beschlagnahmt. In einer Shisha-Bar in Mörfelden-Walldorf beschlagnahmte der Zoll zudem rund zehn Kilogramm unversteuerten Tabak.
Quelle: Presseportal








