Die Generalstaatsanwaltschaft Frankfurt am Main und das Polizeipräsidium Westhessen haben drei Beschuldigte festgenommen, die an einer Betrugstat durch “Schockanrufe” beteiligt waren.
Hadamar: Festnahme von drei Beschuldigten wegen Schockanrufen

Limburg (ost)
Verhaftung von drei Verdächtigen wegen sogenannter Schockanrufe am 20.10.2026 in Hadamar
Die Staatsanwaltschaft Frankfurt am Main – Eingreifreserve – und Beamte des Polizeipräsidiums Westhessen haben es am Dienstag, den 20.10.2026, geschafft, in Hadamar eine sogenannte “Abholerin”, einen Begleiter und einen Fahrer im Alter von 22, 53 und 54 Jahren festzunehmen, die an einem Betrug durch einen sogenannten “Schockanruf” beteiligt gewesen sein sollen. Es besteht der Verdacht des banden- und gewerbsmäßigen Betrugs gegen die drei ukrainischen Staatsangehörigen.
Zuvor wurde eine 73-jährige Frau aus Hadamar gegen 16:50 Uhr auf ihrem Festnetztelefon von einer unbekannten Frau angerufen, die sich als “Polizeibeamtin” ausgab. Der Dame wurde vorgegaukelt, dass ihre Tochter jemanden angefahren habe und sie nun eine Kaution zahlen müsse, um eine Inhaftierung zu vermeiden. Später erkundigte sich die angebliche “Polizeibeamtin” nach den Wertgegenständen der Frau und gab vor, dass diese zeitnah abgeholt werden sollten.
Der Sohn der 73-jährigen Geschädigten erkannte den Betrug und informierte die Polizeistation Limburg. Bei einer kontrollierten fingierten Übergabe eines präparierten Stoffbeutels ohne Inhalt konnten zwei Verdächtige von den eingesetzten Polizisten vor Ort festgenommen werden. Der dritte Verdächtige flüchtete zunächst mit dem Tatfahrzeug und wurde schließlich nach einer kurzen Verfolgung festgenommen.
Die Verdächtigen werden heute dem Haftrichter am Amtsgericht Limburg an der Lahn vorgeführt, der über die Anordnung von Untersuchungshaft entscheiden wird.
Das Phänomen der “Schockanrufe”, das seit Jahren bundesweit zu beobachten ist, wird nach Ermittlungserkenntnissen von international organisierten Tätergruppierungen betrieben. Überwiegend ältere Menschen werden von Tätern, in der Regel aus dem europäischen Ausland, telefonisch kontaktiert und in Notlagen gebracht, um Geld und Vermögenswerte zu erlangen. Die Täter geben sich nicht nur als nahe Angehörige aus, sondern behaupten auch, staatliche Institutionen wie die Polizei oder Staatsanwaltschaft zu vertreten. Die Opfer haben in der Regel nur kurze Zeit, um die Forderungen zu erfüllen, um Nachforschungen zu verhindern. Manchmal vergeht weniger als eine Stunde zwischen dem ersten Anruf und der Geldübergabe. Die “Schockanrufe” verursachen bei den Opfern nicht nur finanzielle Schäden, sondern auch ernsthafte emotionale Belastungen und Leiden.
Wichtige Hinweise der Polizei:
Die Polizei wird niemals Bargeld oder Wertgegenstände bei Ihnen abholen oder zur Sicherung entgegennehmen. Auch Staatsanwaltschaften oder andere Behörden werden Sie nicht telefonisch dazu auffordern, Geld, Schmuck oder andere Wertgegenstände zur Abholung bereitzulegen oder an unbekannte Personen zu übergeben. Wenn Sie von einer angeblichen Polizeibeamtin oder einem angeblichen Polizeibeamten nach persönlichen Daten, Vermögenswerten oder sensiblen Informationen gefragt werden, beenden Sie das Gespräch. Überprüfen Sie selbst, ob es tatsächlich ein Anruf der Polizei war. Wählen Sie die Rufnummer Ihrer örtlichen Polizeidienststelle oder im Verdachtsfall den Notruf 110. Verwenden Sie nur eine Telefonnummer, die Sie selbst gewählt oder recherchiert haben.
Es ist wichtig, das Gespräch selbst zu beenden, bevor Sie die Polizei zurückrufen. Lassen Sie sich nicht unter Druck setzen und geben Sie am Telefon keine Informationen über Bargeld, Schmuck oder andere Wertgegenstände preis. Übergeben Sie niemals Vermögenswerte an unbekannte Personen.
Informationen zur Eingreifreserve:
Die Eingreifreserve, gegründet im April 2000, ist eine von drei operativen Abteilungen der Staatsanwaltschaft Frankfurt am Main. Sie unterstützt die landgerichtlichen Staatsanwaltschaften in Verfahren. Der Generalstaatsanwalt entscheidet über ihren Einsatz durch die Zuweisung von Ermittlungsverfahren gemäß § 145 Abs. 1 GVG.
Zu den Schwerpunkten der Eingreifreserve gehören insbesondere Verfahren aus den Bereichen Organisierte Kriminalität, bandenmäßige Kriminalität, schwere Wirtschaftskriminalität sowie umfangreiche und aufwendige Verfahren. Außerdem bearbeitet sie Verfahren mit überregionaler und internationaler Zuständigkeit. Finanzermittlungen und Maßnahmen zur Vermögensabschöpfung sind regelmäßig Teil der Ermittlungen.
Für Rückfragen wenden Sie sich an die Pressestelle der Staatsanwaltschaft Frankfurt am Main (069 1367 6766, presse@gsta.justiz.hessen.de).
Quelle: Presseportal








