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Hanauer Polizei erhöht Präsenz und verstärkt Kontrollmaßnahmen

Stadt- und Landespolizei kontrollierten die Waffenverbotszone in der Innenstadt. Verbotene Gegenstände wurden sichergestellt und Verstöße festgestellt.

Gemeinsam für mehr Sicherheit unterwegs: Stadt- und Landespolizei während ihrer Kontrollen rund um den Freiheitsplatz am Freitagabend.
Foto: Presseportal.de

Hanau (ost)

(lei) Stadt- und Landespolizei haben am Freitag erneut gemeinsam die Einhaltung der Bestimmungen der Waffenverbotszone in der Hanauer Innenstadt überprüft. An dem Einsatz nahmen Kräfte des Polizeireviers Hanau, der Stadtpolizei und der Bereitschaftspolizei teil.

Die Einsatzkräfte kontrollierten insgesamt 261 Personen von 15 Uhr bis in die Abendstunden hinein in dem Gebiet. Neben der Durchsetzung der geltenden Regelungen in der Waffenverbotszone war das Ziel der Maßnahmen auch eine deutlich sichtbare Präsenz an relevanten Orten. Dies soll nicht nur möglichen Verstößen frühzeitig entgegenwirken, sondern auch das Sicherheitsgefühl der Bevölkerung stärken. Gewalttaten beeinträchtigen das Sicherheitsempfinden, und erst kürzlich wurde ein 25-jähriger Mann bei einer gewaltsamen Auseinandersetzung am Freiheitsplatz lebensbedrohlich verletzt (wir berichteten).

Während der mehrstündigen Kontrollen stellten die Ordnungshüter mehrere verbotene Gegenstände fest. Insgesamt wurden drei Messer, ein Schlagring, drei Tierabwehrpistolen und drei Tierabwehrsprays gefunden und in amtliche Verwahrung genommen. In den jeweiligen Fällen wurden die Personalien festgestellt, und es wird nun die Einleitung von Ordnungswidrigkeitenverfahren geprüft.

Nach diesen Maßnahmen in der Innenstadt verlagerte sich der Einsatz in den Bereich Hanau-Wilhelmsbad. Dort hatten sich in der Vergangenheit wiederholt Angehörige der sogenannten Tuner-, Raser- und Poserszene getroffen. Bei den Kontrollen lag der Schwerpunkt insbesondere auf der Einhaltung bestehender Verkehrsregelungen, der Reduzierung unnötigen Lärms und der Durchsetzung von Durchfahrtsverboten.

Die Einsatzkräfte überprüften 15 Fahrzeuge und 27 Personen. Die Beamten stellten acht Verstöße gegen bestehende Durchfahrtsverbote fest. Gegen die verantwortlichen Fahrzeugführer wurden ebenfalls entsprechende Ordnungswidrigkeitenanzeigen erstellt.

Andreas Thiem, Leiter des Polizeireviers Hanau, fasste zusammen: „Mit einer erhöhten Präsenz und gezielten Kontrollmaßnahmen rund um den Freiheitsplatz wollen wir konsequent für Sicherheit sorgen. Die Ergebnisse zeigen, dass solche Einsätze notwendig sind: Verbotene Gegenstände konnten sichergestellt und Verstöße festgestellt werden. Gleichzeitig setzen wir damit ein klares Zeichen, dass wir Regelverstöße im Bereich der Waffenverbotszone sowie im Umfeld der Tuner-, Raser- und Poserszene nicht tolerieren. Unser Ziel ist es, mögliche Gefahren frühzeitig zu erkennen und zu unterbinden, damit sich die Menschen in Hanau weiterhin sicher fühlen können.“

Die Polizei kündigte an, auch künftig vergleichbare Kontrollmaßnahmen durchzuführen, um die Sicherheit im Stadtgebiet zu erhöhen und auf mögliche Störungen der öffentlichen Ordnung frühzeitig reagieren zu können.

Hintergrund zur Waffenverbotszone:

Die Hanauer Waffenverbotszone gilt seit dem 1. August 2025 und umfasst große Teile der Innenstadt, darunter Freiheitsplatz, Marktplatz, das Forum Hanau und den Schlossgarten. Auch zahlreiche Nebenstraßen und Passagen sind einbezogen. Innerhalb dieser Zone ist das Mitführen unter anderem von Waffen, Messern und Reizstoffgeräten – grundsätzlich verboten. Es gibt jedoch auch Ausnahmen: Das Mitführen von Messern und Waffen in der Verbotszone ist erlaubt, wenn ein berechtigtes Interesse besteht. Ein solches besteht unter anderem bei Personen mit waffenrechtlicher Erlaubnis, bei Rettungskräften im Einsatz und wenn der Transport nicht zugriffsbereit erfolgt und mehr als drei Handgriffe erforderlich sind, um an den Gegenstand zu gelangen. Auch für bestimmte Berufsgruppen und Anlässe wie Gewerbetreibende, Gastronomie, Aussteller auf Märkten und Messen sowie für kulturelle Veranstaltungen, Sportausübungen und Brauchtumspflege gelten Ausnahmen.

Verstöße gegen das Waffenverbot gelten als Ordnungswidrigkeit und können mit Bußgeldern von bis zu 10.000 Euro geahndet werden. Das Ziel der Kontrollen besteht darin, das Sicherheitsgefühl der Bevölkerung zu stärken und potenzielle Gefahren frühzeitig zu erkennen. Stadt- und Landespolizei werden auch in Zukunft regelmäßig vergleichbare Maßnahmen durchführen.

Seit dem Inkrafttreten der Waffenverbotszone zählte die Landespolizei – einschließlich der oben festgestellten Zuwiderhandlungen – insgesamt 38 Verstöße.

Bildquelle: Polizeipräsidium Südosthessen

Quelle: Presseportal

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