Unbekannter Räuber erbeutet Geld und Zigaretten, Polizei bittet um Hinweise zur Aufklärung des Falls.
Heskem-Mölln: Überfall auf Rewe-Getränkemarkt in Ebsdorfergrund-Dreihausen

Marburg-Biedenkopf (ost)
Ebsdorfergrund-Dreihausen: Raubüberfall auf Rewe-Getränkemarkt
Am Dienstagabend (30.01.2024) wurde der Rewe-Getränkemarkt in der “Alte Landstraße” von einem bislang unbekannten Täter überfallen. Gegen 19:35 Uhr betrat der Unbekannte das Geschäft und zwang die Mitarbeiterinnen mit einer schwarzen Pistole dazu, die Kasse zu öffnen, das darin befindliche Geld sowie Zigaretten herauszugeben und in eine Tüte zu packen. Nach der Tat flüchtete der Mann in Richtung des Feldgebiets Mölln/Heskem. Zum Diebesgut können derzeit keine Informationen gegeben werden. Der Räuber war ungefähr 165 cm groß und schlank. Zur Tatzeit trug er eine blaue Jacke mit weißer Aufschrift im Brustbereich, einen blauen Schal, eine dunkle Hose und eine Mütze, die er tief ins Gesicht gezogen hatte. In der Mütze waren Sehschlitze ausgeschnitten. Außerdem trug er helle Handschuhe. Die Kriminalpolizei Marburg bittet um Hinweise: – Wer kann Informationen zu der Tat und dem beschriebenen Täter geben? – Wer hat den Unbekannten vor oder nach der Tat gesehen? – Sind gestern Abend verdächtige Personen oder Fahrzeuge im Bereich der “Alte Landstraße” oder im Feldgebiet Mölln/Heskem aufgefallen?
Zeugen werden gebeten, sich bei der Polizeistation Marburg unter Tel: (06421) 406-0 zu melden.
Wetter: Überschreitung der Lenk- und Ruhezeiten mehrmals
Am 25.01.2024 kontrollierten Beamte des Regionalen Verkehrsdienstes Marburg-Biedenkopf einen polnischen Autotransporter auf der B252. Bei der Auswertung des digitalen Fahrtenschreibers stellten die Verkehrsspezialisten gravierende Verstöße fest. Der 51-jährige Fahrer hatte achtmal die Lenkzeiten um bis zu rund 1,5 Stunden überschritten und zweimal die vorgeschriebenen Ruhezeiten nicht eingehalten. In sechs Fällen hatte der polnische Fahrer die Länderkennung falsch oder gar nicht eingegeben. Als Konsequenz leiteten die Ordnungshüter sowohl gegen den Halter als auch gegen den Fahrer Verfahren ein. Um das Strafverfahren abzusichern, musste der Fahrer eine Sicherheitsleistung von 1.400 Euro hinterlegen, bevor er nach seiner noch ausstehenden Ruhezeit seine Reise nach Polen fortsetzen durfte.
Kerstin Müller, Pressesprecherin
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Redaktioneller Hinweis: Dieser Artikel basiert auf aktuellen Blaulichtmeldungen des Presseportals und wurde automatisch erstellt.








