Eine 28-Jährige Autofahrerin aus Kronberg wurde mit mehr als 0,5 Promille angehalten und zur Polizeistation Eschborn gebracht. Ab 0,3 Promille kann bereits eine Strafanzeige erfolgen.
Hofheim: Trunkenheitsfahrt im Straßenverkehr

Hofheim (ost)
Mit einem Alkoholgehalt von über 0,5 Promille im Auto unterwegs,
Schwalbach am Taunus, Am Kronberger Hang,
Samstag, 20.06.2026, 02:35 Uhr
(cb) Während einer Verkehrskontrolle wurde eine 28-jährige Autofahrerin aus Kronberg von einer Streife aus Eschborn gestoppt und überprüft. Bei der Kontrolle wurde ihr auch ein freiwilliger Atemalkoholtest angeboten. Dieser ergab einen Wert von über 0,5 Promille, woraufhin die Fahrerin zur Polizeistation Eschborn gebracht wurde. Dort wurde ein Alkoholtest mit einem gerichtsverwertbaren Atemalkoholmessgerät durchgeführt. Das Ergebnis zeigte einen Wert von 0,29 mg/l, was einem Wert von 0,58 Promille entspricht. Der Fahrerin wurde die Weiterfahrt untersagt und es wurde ein Ordnungswidrigkeitenverfahren gegen sie eingeleitet.
Schon ab 0,3 Promille kann das Fahren eines Kraftfahrzeugs im öffentlichen Straßenverkehr zu einer Strafanzeige führen, wenn alkoholbedingte Ausfallerscheinungen wie auffällige Fahrfehler, unsichere Fahrweise und/oder Reaktionsverzögerungen auftreten. In solchen Fällen wird der Führerschein sofort von der Polizei eingezogen und ein Richter entscheidet über die Rückgabe.
Zwischen 0,5 Promille und 1,09 Promille, auch ohne erkennbare Ausfallerscheinungen, wird eine Ordnungswidrigkeit begangen, die beim ersten Verstoß mindestens 500 Euro kostet. Hinzu kommt ein einmonatiges Fahrverbot. Beim zweiten Verstoß steigen die Kosten auf über 1000 Euro. Hier beträgt das Fahrverbot dann bereits drei Monate.
Für Fahranfänger (in der Probezeit) und Personen unter 21 Jahren gilt die absolute 0,0 Promille Grenze. Verstöße werden mit mindestens 250 Euro geahndet.
Ab 1,1 Promille gilt die absolute Fahruntüchtigkeit und es wird sofort ein Strafverfahren eingeleitet, bei dem der Führerschein eingezogen wird.
In jedem Fall kann die zuständige Verkehrsbehörde eine Medizinisch-Psychologische Untersuchung (MPU) anordnen, die ebenfalls hohe Kosten verursacht.
Pressemitteilung erstellt von KvD PD Main-Taunus
Quelle: Presseportal








