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Homberg: Betrug in Körle – Polizei sucht Zeugen

Eine Seniorin wurde von falschen Bankmitarbeitern betrogen, die ihre Bankkarten und PIN-Nummern gestohlen haben, was zu einem finanziellen Schaden von 6.000,- Euro führte.

Foto: unsplash

Homberg (ost)

Pressemitteilung von der Polizeidirektion Schwalm-Eder vom 09.07.2026

Körle

Ein Betrugsdelikt durch falsche Bankangestellte ereignete sich gestern gegen 11:00 Uhr in Körle.

Nach den bisherigen Ermittlungen wurde eine ältere Frau in ihrem Haus in der Söhrestraße von zwei vermeintlichen Bankmitarbeitern der Sparkasse besucht. Die beiden Männer läuteten an der Haustür und identifizierten sich mit einer Art Scheckkarte.

Durch geschicktes Reden wurde die ordnungsgemäße Funktion der Bankkarten der älteren Dame in Frage gestellt und sie dazu gebracht, ihre Karten sowie die dazugehörigen PIN-Nummern herauszugeben. Die beiden Männer entfernten sich dann in unbekannte Richtung.

Kurz darauf kam es an einem nahegelegenen Geldautomaten zu unrechtmäßigen Abbuchungen vom Konto der älteren Dame, was zu einem finanziellen Gesamtschaden von 6.000,- Euro führte.

Zur Beschreibung der beiden unbekannten Männer sind folgende Informationen bekannt:

Person 1:

Männlich, ungefähr 180 cm groß, 50-60 Jahre alt, mittelblonde kurze Haare, Brillenträger, bekleidet mit einem beige/braunen Anzug mit Weste und beigem Hemd. Er trug eine Aktentasche bei sich.

Person 2:

Männlich, ungefähr 180 cm groß, 40-50 Jahre alt, dunkle wellige bis lockige Haare, sportlich gekleidet.

Das für Straftaten gegen ältere Menschen zuständige Kommissariat der Kasseler Kriminalpolizei hat die Ermittlungen in dem Fall übernommen und bittet um Hinweise. Zeugen, die verdächtige Personen oder Fahrzeuge im genannten Zeitraum beobachtet haben oder Informationen zu den Taten geben können, werden gebeten, sich unter der Telefonnummer 0561-9100 zu melden.

Aufgrund der neuerlichen und vermehrten Fälle wird dringend darauf hingewiesen, dass PIN- und TAN-Nummern persönliche Daten sind und als digitaler Schlüssel für Geld- und Kontobewegungen dienen. Sie sollten geheim gehalten werden und Banken, Behörden, Versicherungen oder die Polizei fordern niemals telefonisch, per E-Mail oder SMS die Herausgabe dieser Nummern.

Ebenso werden diese Personen niemals persönlich an Ihrer Haustür erscheinen und die Herausgabe Ihrer Bankkarte verlangen. Lassen Sie sich außerdem niemals telefonisch zu einer Online-Überweisung überreden.

Christian Leßner, PHK, Pressestelle

Quelle: Presseportal

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