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Istergiesel: Erwartete Verkehrseinschränkungen in Johannesberg

Die Stadt Fulda und das Polizeipräsidium Osthessen erwarten erhebliche Verkehrseinschränkungen aufgrund einer geplanten Gründungsversammlung und Protestkundgebung mit bis zu vierstelligen Teilnehmern.

Foto: unsplash

Fulda (ost)

Details über die erwarteten Demonstrationsaktivitäten in Johannesberg

Fulda. In Bezug auf die geplante Gründungsversammlung des Landesverbands Hessen der AfD-Nachwuchsorganisation „Generation Deutschland“ und der angemeldeten Protestkundgebung mit Straßenfest im Bürgerhaus von Fulda-Johannesberg am Samstag, 28. März, sind die Stadt Fulda als zuständige Versammlungsbehörde und das Polizeipräsidium Osthessen, das für die Einsatzplanung verantwortlich ist, in ständigem Kontakt.

Aufgrund der erwarteten Anzahl von Teilnehmern der Kundgebung – die Polizei geht derzeit von einer bis zu vierstelligen Anzahl aus – sind erhebliche Verkehrseinschränkungen in und um Johannesberg zu erwarten. Die betroffenen Anwohner in der Von-Mengersen-Straße sowie die Ortsvorsteher von Johannesberg und den umliegenden Orten wurden bereits von der Stadt Fulda informiert. Der Busverkehr bleibt unbeeinträchtigt, da die Straßensperrungen am Freitagabend in die Schwachverkehrszeiten fallen und die Haltestelle „Bürgerhaus Johannesberg“ zu diesen Zeiten sowieso nicht angefahren wird. Die Ortsdurchfahrt von Johannesberg (Von-Mengersen-Straße) wird ab Freitag, 19 Uhr, zwischen der Pionierstraße und der Wehrstraße für den Verkehr gesperrt. Der Verkehr nach Zirkenbach/Zell/Istergiesel wird über den Westring und die Gieseler Straße (L3079) umgeleitet. Die Verkehrseinschränkungen sollen voraussichtlich bis Samstagabend, ca. 19 Uhr, andauern.

Die Polizei arbeitet derzeit an der finalen Einsatzplanung. Dabei werden Erfahrungen aus früheren Einsätzen genutzt und eine kontinuierliche Bewertung sichergestellt. Die gewonnenen Erkenntnisse fließen in die Planung ein und das Sicherheitskonzept wird entsprechend angepasst. Es liegt eine Anmeldung des Vereins „Fulda stellt sich quer“ vor. Die Polizei setzt sich dafür ein, dass die Versammlungen sicher und friedlich verlaufen und die Rechtsstaatlichkeit gewahrt wird. Dazu gehört auch der Schutz der Versammlungsrechte und der körperlichen Unversehrtheit aller Beteiligten.

Es werden ausreichend Polizeikräfte vor Ort sein, um auf Veränderungen reagieren zu können. Die Polizei bittet um Verständnis, dass aus taktischen Gründen keine Informationen zur Anzahl der eingesetzten Beamten herausgegeben werden können.

Weitere Informationen und Hintergründe

Friedliche Versammlungen sind durch das Versammlungsrecht des Art. 8 Abs. 1 des Grundgesetzes und des Hessischen Versammlungsfreiheitsgesetzes geschützt. Versammlungsanmelder haben das Recht, den Ort ihrer Versammlung auf öffentlichen Plätzen frei zu wählen. Der Individualverkehr muss diesem hohen Schutzgut in der Regel weichen, was zu vorübergehenden Verkehrseinschränkungen oder Zugangsbeschränkungen für Anliegergrundstücke führen kann. Polizei und Versammlungsbehörde bemühen sich immer, solche Einschränkungen so gering wie möglich zu halten.

Ab Freitag, 19 Uhr, wird es zu Verkehrseinschränkungen in der Von-Mengersen-Straße kommen. Anwohner können ihre Fahrzeuge bis Samstagmorgen, 6 Uhr, in Absprache mit der Polizei über die Lukasstraße entfernen. Ab diesem Zeitpunkt ist keine Zu- oder Abfahrt zu den Grundstücken in diesem Abschnitt der Von-Mengersen-Straße, der Tonkaute und der Straße Am Kies bis zum Ende der Protestveranstaltung mehr möglich. Die Rettungswege bleiben jedoch frei. Es wird empfohlen, rechtzeitig umzuparken, z.B. in die Klostermannstraße. Die geplanten Sportveranstaltungen in der Sporthalle und dem Sportzentrum Johannesberg können wie geplant stattfinden.

Ein Mietvertrag für das Bürgerhaus Johannesberg wurde zwischen dem AfD-Landesverband Hessen und der Stadt Fulda für die oben genannte Gründungsveranstaltung abgeschlossen. Das Bürgerhaus Johannesberg ist eine öffentliche Einrichtung der Stadt Fulda und wurde in der Vergangenheit bereits für Veranstaltungen verschiedener Parteien genutzt. Gemäß dem Gleichbehandlungsprinzip, dem Parteiengesetz und der einschlägigen Rechtsprechung hat der AfD-Landesverband Hessen daher das Recht auf die Anmietung dieser öffentlichen Einrichtung. Protestveranstaltungen sind kein ausreichender Grund, einer zugelassenen Partei die Nutzung eines Bürgerhauses oder einer Stadthalle zu verweigern.

Johannes Heller,

Stadt Fulda, Pressesprecher, 0661/102-1004

Marc Leipold,

Polizeipräsidium Osthessen, Pressesprecher, 0661/105-1099

Quelle: Presseportal

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