Der Zoll entdeckte hochwertige Kleidung und Luxusartikel im Gepäck eines Reisenden aus London im Wert von 60.000 Euro.
Kanarische Inseln: Schmuggel am Frankfurter Flughafen aufgedeckt

Frankfurt am Main (ost)
Am 29. Mai führte der Zoll am Flughafen Frankfurt eine Kontrolle des Gepäcks von Passagieren eines Fluges aus London durch. Die Zollbeamten stoppten einen Mann im grünen Ausgang, der versuchte, mit seinen Koffern ohne Anmeldung durchzugehen. In den Koffern entdeckten die Zöllner mehr als 50 hochwertige Kleidungsstücke und eine Handtasche einer bekannten Luxusmarke. Der Passagier behauptete, die Waren nur für den persönlichen Gebrauch in London gekauft zu haben. Er war sich nicht bewusst, dass er die eingeführten Waren beim Zoll hätte anmelden müssen. Der Gesamtwert der Luxusartikel betrug etwa 60.000 Euro. Gegen den Passagier wurde ein Steuerstrafverfahren eingeleitet.
Zusätzliche Informationen:
Bei der Einreise aus Nicht-EU-Ländern (z.B. Großbritannien, Ägypten) und aus Sondergebieten (z.B. Kanarische Inseln, französische Übersee-Departements) dürfen mitgebrachte Waren für den persönlichen Gebrauch nur innerhalb bestimmter Mengen- und Wertgrenzen zollfrei nach Deutschland eingeführt werden. Es gibt spezielle Freigrenzen für Tabakwaren, Alkohol und Arzneimittel, die nicht überschritten werden dürfen.
Bei Ersatzprodukten für Tabakwaren (z.B. Liquids für E-Zigaretten – nur für Personen ab 17 Jahren) und anderen Waren müssen hingegen bestimmte Wertgrenzen eingehalten werden: – Bei Flug- oder Seereisenden bis zu einem Gesamtwert von 430 Euro – Bei Reisenden unter 15 Jahren bis zu einem Gesamtwert von 175 Euro.
Für Waren, die verboten oder eingeschränkt sind (z.B. geschützte Tierarten und daraus hergestellte Waren), gelten spezielle Vorschriften. Diese müssen grundsätzlich im roten Ausgang beim Zoll angemeldet werden.
Quelle: Presseportal
Statistiken zur Drogenkriminalität in Hessen für 2021/2022
Die Drogenraten in Hessen zwischen 2021 und 2022 zeigen einen Rückgang in den aufgezeichneten Fällen von 25216 im Jahr 2021 auf 24363 im Jahr 2022. Die Anzahl der gelösten Fälle sank ebenfalls von 23331 auf 22378. Die Anzahl der Verdächtigen ging von 19820 auf 19168 zurück, wobei die Anzahl der männlichen Verdächtigen von 17704 auf 17079 und die Anzahl der weiblichen Verdächtigen von 2116 auf 2089 sank. Die Anzahl der nicht-deutschen Verdächtigen stieg jedoch von 6321 auf 6494. Im Vergleich dazu hatte Nordrhein-Westfalen im Jahr 2022 die höchste Anzahl von Drogenfällen in Deutschland mit 70510 aufgezeichneten Fällen.
| 2021 | 2022 | |
|---|---|---|
| Anzahl erfasste Fälle | 25.216 | 24.363 |
| Anzahl der aufgeklärten Fälle | 23.331 | 22.378 |
| Anzahl der Verdächtigen | 19.820 | 19.168 |
| Anzahl der männlichen Verdächtigen | 17.704 | 17.079 |
| Anzahl der weiblichen Verdächtigen | 2.116 | 2.089 |
| Anzahl der nichtdeutschen Verdächtigen | 6.321 | 6.494 |
Quelle: Bundeskriminalamt








