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Karlsruhe: Anklage gegen mutmaßliches PKK-Mitglied

Die Bundesanwaltschaft hat Anklage gegen den türkischen Staatsangehörigen Yüksel K. erhoben. Der Angeklagte wird beschuldigt, Mitglied der ausländischen terroristischen Vereinigung “Arbeiterpartei Kurdistans (PKK)” gewesen zu sein.

Foto: Depositphotos

Karlsruhe (ost)

Am 6. August 2026 hat die Bundesanwaltschaft vor dem Staatsschutzsenat des Hanseatischen Oberlandesgerichts in Hamburg Anklage gegen den türkischen Staatsangehörigen Yüksel K. erhoben.

Es besteht der Verdacht, dass der Beschuldigte als Mitglied an der ausländischen terroristischen Vereinigung “Arbeiterpartei Kurdistans (PKK)” beteiligt war (§ 129a Abs. 1 Nr. 1, § 129b Abs. 1 Satz 1 und 2 StGB).

Die Anklageschrift, die nun zugestellt wurde, enthält im Wesentlichen folgenden Sachverhalt:

Von Juni 2016 bis Juli 2023 war Yüksel K. als Co-Vorsitzender des Kongresses der Kurdisch Demokratischen Gesellschaft in Europa (KCDK-E) in der Führungsebene der Europaorganisation der PKK tätig. Er setzte die Anweisungen der Europa-Führung um und war vor allem für die Koordination und Durchführung von Propagandaaktivitäten der Vereinigung in Europa zuständig. Darüber hinaus trat er öffentlich als Redner auf und arbeitete eng mit den verschiedenen Organisationsebenen der PKK sowie den ihr verbundenen oder nahestehenden Medien zusammen.

Am 20. Mai 2025 wurde Yüksel K. festgenommen (vgl. Pressemitteilung Nr. 30 vom 21. Mai 2025). Der Haftbefehl gegen ihn wurde am 1. August 2025 vom Ermittlungsrichter des Bundesgerichtshofs außer Vollzug gesetzt und am 7. Mai 2026 auf Antrag der Bundesanwaltschaft aufgehoben.

Quelle: Presseportal

nf24