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Karlsruhe: Terrorismusfinanzierung und Anleitung zur Gewalttat

Die Bundesanwaltschaft hat gestern Abend einen deutsch-polnischen Staatsangehörigen festgenommen. Er wird verdächtigt, Anschläge zu planen und Spenden für die Tötung von Politikern zu sammeln.

Foto: Depositphotos

Karlsruhe (ost)

Am gestrigen Abend (10. November 2025) wurde der deutsch-polnische Staatsbürger Martin S. in Dortmund von Beamten des Bundeskriminalamtes und Spezialkräften der Bundespolizei festgenommen, aufgrund eines Haftbefehls des Ermittlungsrichters des Bundesgerichtshofs vom 8. Oktober 2025.

Der Beschuldigte wird verdächtigt, Terrorismusfinanzierung (§ 89c Abs. 1 Nr. 1 StGB), Anleitung zur Begehung einer schweren staatsgefährdenden Gewalttat (§ 91 Abs. 1 Nr. 1 StGB) sowie gefährliches Verbreiten personenbezogener Daten (§ 126a Abs. 1 Nr. 1 StGB) begangen zu haben.

Im Haftbefehl wird ihm vorgeworfen, seit mindestens Juni 2025 im Darknet zu Anschlägen auf Politiker, Amtsträger und Personen des öffentlichen Lebens in Deutschland aufgerufen zu haben. Er betreibt eine anonyme Plattform, auf der Namenslisten, Todesurteile und Anleitungen zum Bau von Sprengsätzen veröffentlicht werden. Zudem sammelt er Spenden in Kryptowährung, die als „Kopfgeld“ für die Tötung der Zielpersonen dienen sollen. Auf der Plattform sind auch sensible personenbezogene Daten potenzieller Opfer zu finden.

Heute (11. November 2025) wird der Beschuldigte dem Ermittlungsrichter des Bundesgerichtshofs vorgeführt, der ihm den Haftbefehl vorlesen und über dessen Vollstreckung entscheiden wird.

Quelle: Presseportal

nf24