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Kassel: Tätlicher Angriff auf Polizeibeamte führt zur Haftvorführung

Am Mittwochabend kam es im Bahnhof Gießen zu einem tätlichen Angriff auf Bundespolizisten. Ein 36-jähriger Mann griff die Beamten an und wurde daraufhin in Untersuchungshaft genommen.

Foto: Depositphotos

Gießen (ost)

Am Abend des Mittwochs (10.12.) ereignete sich auf Bahnsteig 11 des Bahnhofs Gießen ein gewaltsamer Angriff auf Bundespolizisten. Um 19:24 Uhr trafen vier Beamte des Bundespolizeireviers Gießen auf einen 36-jährigen Mann, der lautstark auf Bahnsteig 11 herumschrie. Zuvor hatte sich eine Zugbegleiterin an die Bundespolizei gewandt und angegeben, dass sie den Mann aufgrund seines Verhaltens vom Zug ausschließen wollte. Zu diesem Zeitpunkt war der 36-Jährige noch nicht in den Zug eingestiegen. Da der Mann, der der Polizei bereits bekannt war, weder Reiseabsichten nachweisen konnte noch im Besitz eines gültigen Fahrausweises war und zunehmend aggressiv wurde, erhielt er einen Platzverweis. Diesem kam er trotz mehrfacher Aufforderung nicht nach. Als er dann aus dem Bahnhof geführt werden sollte, schlug er mit einem Rucksack mit voller Kraft in Richtung des Gesichts eines Beamten. Der Rucksack hatte einen Hartplastikrahmen und enthielt eine volle Bierdose. Der Schlag konnte zum Glück abgewehrt werden. Danach wurde der Mann zu Boden gebracht. Dort leistete er heftigen Widerstand, versuchte sich mehrmals zu befreien und erschwerte die Fesselung erheblich. Eine Beamtin verletzte sich beim zu-Boden-Bringen am Knöchel und war danach nicht mehr dienstfähig. Während des gesamten Einsatzes beleidigte der 36-Jährige die eingesetzten Kräfte fortlaufend und auf das Übelste. Der stark alkoholisierte Mann (2,22 Promille) wurde zur Dienststelle gebracht und in Gewahrsam genommen. Nach Rücksprache mit der Staatsanwaltschaft Gießen wurde er am nächsten Tag dem Haftrichter vorgeführt. Dieser erließ einen Haftbefehl, woraufhin der 36-Jährige in die Justizvollzugsanstalt Butzbach gebracht wurde. Die Bundespolizeiinspektion Kassel hat gegen den Mann mehrere Strafverfahren, darunter wegen tätlichen Angriffs und Widerstands gegen Vollstreckungsbeamte sowie Beleidigung, eingeleitet.

Quelle: Presseportal

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